Verfahren gegen Kisdorfer wird eingestellt, doch er muss 600 Euro Geldbuße zahlen

Norderstedt . Frank H. aus Kisdorf soll sich Anfang November vergangenen Jahres wie ein Rüpel im Straßenverkehr benommen haben - der 45-Jährige kassierte deshalb einen Strafbefehl wegen Nötigung.

Dem Kisdorfer wird vorgeworfen, in Norderstedt auf der Schleswig-Holstein-Straße bei dichtem Verkehr von der Linksabbiegerspur abrupt auf die rechte Spur gewechselt zu sein. Beim scharfen Einscheren nach rechts soll der Angeklagte sich extrem knapp vor ein anderes Fahrzeug gesetzt haben, sodass dessen Fahrer zu einer Vollbremsung gezwungen wurde. Als der ausgebremste Fahrer dann die Lichthupe betätigte, soll er vom Angeklagten einen ausgestreckten Mittelfinger als Antwort erhalten haben.

Der Angeklagte, der gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegte, behauptet vor dem Amtsgericht in Norderstedt, dass sich alles ganz anders abgespielt habe. Er habe sich die ganze Zeit auf der Geradeausspur befunden, die plötzlich zur Linksabbiegerspur geworden sei. Er habe daraufhin geblinkt, um die Spur zu wechseln, aber der Fahrer des Fahrzeugs neben ihm habe beschleunigt, um ihn nicht reinzulassen. Dennoch habe er sich auf die rechte Spur gequetscht. Der andere Fahrer sei dann dicht aufgefahren und habe an der nächsten Ampel gehalten, um ihn wüst zu beschimpfen und zu bedrohen.

Richterin Katrin Thron hält dem Angeklagten die Aussage eines Zeugen vor, der zu Protokoll gab, dass der Angeklagte geblinkt und gleichzeitig seinen Wagen auf die andere Spur gezogen habe. Daraufhin räumt der Angeklagte, der nach eigenen Angaben im Jahr 90.000 Kilometer zurücklegt, ein, dass er sich möglicherweise doch nicht ganz korrekt verhalten habe.

Der Verteidiger erklärt, dass es für seinen Mandanten als selbstständigem Fliesenleger wichtig sei, das per Strafbefehl verhängte Fahrverbot von einem Monat aus der Welt zu schaffen. Die Richterin lässt in diesem Punkt mit sich reden, denn das Vorstrafenregister des Angeklagten ist leer. Das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldbuße von 600 Euro an das Kinderkrebszentrum in Hamburg eingestellt.