Schockierter Mann flüchtet in das Kassenhaus einer Waschanlage und alarmierte die Polizei

Norderstedt. Es war eine alltägliche Situation, in der Felix K., 29, aus Hamburg im August 2011 "grundlos austickte", wie es der Staatsanwalt vor dem Amtsgericht in Norderstedt nennt.

Claus W., 47, aus Aukrug fuhr auf dem Gelände einer Tankstelle in Henstedt-Ulzburg aus der Waschstraße kommend zügig an dem dortigen Kassenhaus vorbei, das der Angeklagte gerade verließ. W. musste eine Vollbremsung machen, um K. nicht anzufahren. Beide Männer bekamen nach eigener Aussage einen gehörigen Schreck.

"Ich war nicht gerade langsam", gibt W. vor Gericht zu. Was dann folgte, war seiner Meinung nach allerdings völlig überzogen: Der Angeklagte beschimpfte ihn erst und versuchte, ihn durch das offene Autofenster zu schlagen. Als W. das Fenster hochkurbelte, zückte der aufgebrachte Angreifer ein Messer, beschädigte damit die Fahrzeugtür. Und als W. ihn zur Rede stellen wollte, bedrohte er ihn mit dem Messer und den Worten: "Ich stech dich ab."

Der schockierte Fahrer flüchtete in das Kassenhaus und alarmierte die Polizei. Durch seine Unbeherrschtheit handelte sich Felix K. eine Anklage wegen versuchter Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung ein.

Es war nicht das erste Mal, dass der Angeklagte ausrastete. Im Jahr 2006 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Im Jahr 2011 gab es ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung seiner Freundin.

Ob diese Unbeherrschtheit "sein Problem" sei, fragt Richterin Katrin Thron den Angeklagten.

Das habe in privaten Problemen seine Ursache, sagt der Angeklagte, der einen vernünftigen Eindruck macht und sich mit Handschlag bei dem Zeugen W. entschuldigt, wobei sein Bedauern aufrichtig wirkt. Die Richterin rechnet dem Landschafts- und Gartenbauer hoch an, dass er nichts beschönigt und die Vorwürfe zugibt.

Man hätte an eine Freiheitsstrafe denken können, so die Richterin, aber da die Sache länger zurückliege und nichts Schlimmes passiert sei, lässt sie es bei einer Geldstrafe von 1500 Euro bewenden.