Es war unrechtmäßig, dass die Piratenpartei in Henstedt-Ulzburg nur 13 Wahlplakate anbringen durfte.

Henstedt-Ulzburg. Das Verwaltungsgericht Schleswig gab einem Eilantrag statt und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Gemeinde. Diese musste den Piraten somit erlauben, 96 Einzelplakate an 48 Standorten zu montieren.

Ursprünglich hatte das Ordnungsamt zwischen Parteien beziehungsweise Wählergemeinschaften unterschieden, die entweder sowohl zur Gemeinde- als auch zur Kreiswahl antreten oder nur zur Kreiswahl. Das Verwaltungsgericht beschied allerdings, dass die Gemeinde unverhältnismäßig differenziert habe. Wer nur zur Kreiswahl antrete, sei damit klar benachteiligt, heißt es in der Begründung. Die Piraten ließen daraufhin keine Zeit verstreichen und brachten das ihnen nun genehmigte neue Kontingent binnen vier Stunden an den Stellwänden an.