Angeklagter 20-Jähriger aus Groß Kummerfeld aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Bad Segeberg. Es war in den frühen Morgenstunden Mitte November des vergangenen Jahres, als Philipp W., 20, aus Groß Kummerfeld und Witali N., 26, aus Neumünster am Tresen der Neumünsteraner Stadthalle in Streit gerieten. Philipp W. soll seinem Kontrahenten bei der Auseinandersetzung mehrfach gezielt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Er wurde deshalb wegen Körperverletzung angeklagt.

Vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg wiederholt der Angeklagte das, was er nach der Auseinandersetzung auch schon bei der Polizei ausgesagt hatte: Er habe nicht zugeschlagen, sondern seinen Kontrahenten lediglich geschubst, weil dieser ihm mit den Worten "Lass die Frau in Ruhe" so nahe gekommen sei, dass sich die Nasenspitzen der Männer fast berührt hätten.

Richterin Silke Schneider sieht sich die Fotos des angeblich Geschlagenen in der Akte an und kann die in der Anklage beschriebenen Verletzungen - ein geschwollenes Gesicht und eine aufgeplatzte blutende Lippe - nicht entdecken. Etwas gerötet sei das Gesicht, aber nach mehreren Faustschlägen sähe man wohl anders aus, mutmaßt die Amtsrichterin.

Das angebliche Opfer Witali N. berichtet davon, dass er mehreren Leuten, darunter der Freundin des Angeklagten, einen ausgegeben habe. Plötzlich sei er geschlagen worden. Er habe sich zu dem Angeklagten umgesehen, der insgesamt mindestens drei- bis viermal mit der Faust in seine linke Gesichtshälfte geschlagen habe. Noch zwei Tage habe er unter Schmerzen im Kiefer gelitten. Als die Richterin dem 26-Jährigen vorhält, dass in den Ermittlungen immer von der rechten Gesichtshälfte die Rede gewesen sei und auch auf den Fotos zu erkennen sei, dass die rechte Gesichtshälfte gerötet war, weiß der Heizungsbauer keine rechte Antwort. Sein Gedächtnis spiele ihm vielleicht einen Streich, es sei ja auch eine Stresssituation gewesen, so der Zeuge.

Eine weitere Zeugin, Nina R., 20, aus Boostedt, sah, wie Witali N., der stark angetrunken gewesen sein soll, zu Boden ging. Sie glaubt, dass er vermutlich aus Eifersucht geschlagen worden sei. Wirklich gesehen hat sie aber nicht, wie Philipp W. zugeschlagen hat, räumt die Zeugin auf Nachfrage ein.

Die Beweislage ist somit recht dünn, sodass der Staatsanwalt auf Freispruch aus Mangel an Beweisen plädiert. Die Richterin schließt sich dieser Sichtweise an: Per Urteil wird der Angeklagte auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.