Grundlage für die Zahlung an die Ehrenamtler ist die Entschädigungsordnung des Landes

Kreis Segeberg. "Als Kommunalpolitiker wird man nicht reich", sagt Segebergs Kreispräsident Winfried Zylka (CDU). Zwar werden alle kommunalen Ehrenämter, vom bürgerlichen Ausschussmitglied in den kleinsten Gemeinden bis hin zum Kreispräsidenten, entschädigt - eine Bezahlung sei das jedoch nicht. "Es ist immer noch ein Ehrenamt, wenn Sie da den Stundenlohn ausrechnen, dann liegen Sie unter jedem Mindestlohn, der derzeit ja auch in Deutschland heftig diskutiert wird", sagt der Kommunalpolitiker aus der Gemeinde Bornhöved.

Grundlage für die Zahlung an die Ehrenamtler ist die Entschädigungsordnung des Landes, die die Höchstsätze festlegt. Danach enthält Winfried Zylka als Kreispräsident beispielsweise 1367 Euro. "Die Arbeit, die geleistet wird, ist erheblich", sagt Zylka. Der Kreistag habe sich deshalb bei der Änderung der Entschädigungssatzung im Jahr 2008 an die Werte gehalten, die das Land als neutrale Instanz festgelegt hat. Somit erhalten auch die Kreistagsabgeordneten den Höchstsatz von 120 Euro monatlich und 21 Euro je Sitzung, an der sie teilnehmen.

Der Umgang mit der Entschädigungsverordnung des Landes ist im Kreis Segeberg unterschiedlich. Neben dem Kreis gibt es einige Ämter und Gemeinden, die ebenfalls den Höchstsatz gewähren. So erhält beispielsweise Elleraus ehrenamtlicher Bürgermeister oder der Amtsvorsteher des Amtes Kisdorf ebenso den Höchstsatz, der sich an den Einwohnerzahlen orientiert und in den beiden Fällen den 1367 Euro des Kreispräsidenten entspricht. In Bad Bramstedt wiederum wollte die Kommunalpolitik vor einigen Jahren wegen der Finanzlage der Stadt ein Zeichen setzen und hat die Entschädigung für die Stadtvertreter gekürzt, erläutert Bürgervorsteherin Annegret Mißfeldt. Auch sie selbst erhält somit nur 350 Euro - statt der möglichen 480 Euro. Für Mißfeldt geht es ohnehin nicht ums Geld, sie mache die Arbeit gerne: "Es sind kleine Beiträge, viele Kommunalpolitiker spenden sie auch. Es ist eine kleine Anerkennung für die viele Zeit, die wir geleistet haben."

In Norderstedt haben die Kommunalpolitiker vor einiger Zeit entschieden, nur 90 Prozent des Höchstsatzes auszuzahlen. Stadtpräsidentin Kathrin Oehme sagt: "Die ehrenamtliche Arbeit ist ein großer Aufwand, aber wir wollten trotzdem ein Zeichen setzen." Wirbel gab es Ende des vergangenen Jahres aufgrund der besonderen Sparsamkeit Henstedt-Ulzburgs. Bürgervorsteher Carsten Schäfer bekommt 375 Euro und damit nicht einmal 70 Prozent des möglichen Höchstsatzes. Auch die Gemeindevertreter sind sparsam, sie verzichten auf die mögliche monatliche Pauschale und genehmigten sich ein Sitzungsgeld von 25 Euro - möglich wären 42 Euro. Nachdem Schäfer die Anhebung des Satzes für sein Amt gefordert hatte, lehnten dies die Kommunalpolitiker ab und vertagten eine mögliche Anpassung aller Zahlungen auf die kommende Wahlperiode.

Dann wird laut Kreispräsident Zylka möglicherweise auch die Kreissatzung geändert. Ihm ist besonders die Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden im Kreistag ein Dorn im Auge. Denn alle erhielten die gleiche Summe von rund 680 Euro. Dabei habe der Vorsitzende einer großen Fraktion einen viel höheren Aufwand als der einer kleinen, so Zylka. Deswegen müsse der kommende Kreistag überlegen, ob hier eine Änderung möglich ist. Hintergrund für diese Überlegung ist unter anderem der "Zustand" der Fraktion der Unabhängigen im Kreistag von Joachim Dose (Ellerau) und Renee Böttcher (Lentföhrden). Sie existiere faktisch nicht, Dose bekommt als Vorsitzender der Fraktion dennoch den Höchstsatz. Böttcher hingegen erhält seit vergangenem Herbst keine Entschädigungen mehr, weil er seit anderthalb Jahren keine Sitzung mehr besucht. Für Zylka ist dieser Aspekt jedoch nicht das Hauptproblem: "Wer ein Mandat innehat, der sollte es auch wahrnehmen."

Die Entschädigungssatzungen der Städte und größeren Gemeinden des Kreises finden sich meist auf den Websites der jeweiligen Kommune unter "Ortsrecht". Die Entschädigungsverordnung des Landes steht unter www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de