Staatsanwalt hält den 49-jährigen Norderstedter für schuldfähig

Kiel/Norderstedt. Der 49-jährige Familienvater habe sich des Totschlags schuldig gemacht, sagte Ankläger Michael Bimler am Montag vor dem Kieler Landgericht. Der Angeklagte habe seine von ihm getrennt lebende Frau Bärbel am 16. August 2012 in Norderstedt mit bloßen Händen gewürgt und ihren Kopf auf den Boden geschlagen. Dann rief er den Notarzt. Dabei habe W. gesagt: "Ich habe sie gewürgt, bis sie tot war. (...) Ist doch billiger als ein Scheidungsanwalt."

Der Angeklagte machte einen Affekt geltend. Er habe die Beherrschung verloren, weil sie ihn gedemütigt hatte. Während auch die Verteidiger in ihren Plädoyers von einer Affekttat ausgingen, war der Staatsanwalt nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Angeklagte ein schuldminderndes Affektverhalten lediglich "lehrbuchmäßig geltend machen wollte". Tatsächlich sei der Angeklagte nach einer überstandenen depressiven Erkrankung voll schuldfähig, sagte der Staatsanwalt. Es liege keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung vor. Anzeichen für Mordmerkmale wie Habgier fehlten.

In seinem Schlusswort betonte der Angeklagte, ein kleiner Streit habe "das Fass zum Überlaufen" gebracht. Er gestand aber auch, dass er die Fehler immer bei anderen suche und ihm Empathie fehle. Zugleich bat er alle Angehörigen für das zugefügte Leid um Vergebung. Die Mutter und eine Schwester der Toten als Nebenklägerinnen weinten bei den Plädoyers immer wieder - auch die Geschwister des Angeklagten, die den Prozess ebenfalls im Gerichtssaal verfolgten. Das Urteil wird für Freitag erwartet.