Angeklagter zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt

Trappenkamp . Es war Mitte August des vergangenen Jahres, als Beamte der Segeberger Polizei wegen eines Streits in der Wohnung eines Paares zu Hilfe gerufen wurden. Die Frau am Telefon wirkte so verängstigt, dass gleich vier Polizisten zu der Wohnung in Trappenkamp ausrückten.

Sven M. empfing die Ordnungshüter im Hausflur in Drohhaltung und reagierte nicht auf einen ausgesprochenen Platzverweis. Als die Beamten den 43-Jährigen festnehmen wollten, bedrohte er sie mit den Worten: "Ich mach euch platt, wenn ihr mich anfasst." Die vier Beamten mussten schließlich Pfefferspray einsetzen, um den sich heftig wehrenden Mann in den Streifenwagen zu verfrachten.

Der wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagte Sven M. hat nach eigener Aussage kaum Erinnerungen an den Vorfall, da er stark angetrunken gewesen sei. Vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg erzählt der Angeklagte davon, dass er erstaunt gewesen sei, als er am Morgen in der Gewahrsamszelle erwachte.

Der Vater zweier erwachsener Kinder wirkt im Segeberger Gerichtssaal durchaus freundlich, aber der Eindruck scheint zu täuschen, denn der Angeklagte hat ein langes Vorstrafenregister vorzuweisen. Insgesamt 19 Eintragungen finden sich dort, aus denen Richterin Sabine Roggendorf auszugsweise zitiert.

Neben Diebstählen und Körperverletzungen ziehen sich wie ein roter Faden in betrunkenem Zustand begangene Straftaten durch das Register, darunter mehrfach Fahrten unter Alkoholeinfluss. Darauf angesprochen berichtet der Werbeanlagenmonteur von einer Entgiftung vor vier Jahren - er trinke jetzt nur noch Bier.

Positiv vermerkt die Richterin, dass der Angeklagte nicht zugeschlagen habe

Die Richterin hält dem Angeklagten vor, dass er doch ganz genau wissen müsse, wie er reagiert, wenn er getrunken habe. Auch dass er sich nicht bei den Polizeibeamten entschuldigte, vermerkt die Richterin negativ. Andererseits habe der 43-Jährige die Polizisten nicht geschlagen, sondern "nur" mit Worten beleidigt. Deshalb belässt die Richterin es dieses Mal noch, wie sie betont, bei einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. "Das nächste Mal reden wir über eine Freiheitsstrafe", gibt sie dem Angeklagten abschließend deutlich zu verstehen.