Viel schlimmer hätte es nicht kommen können: Jetzt ist das Durcheinander in Henstedt-Ulzburg perfekt.

Die Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl, die Politiker sind ratlos. Nur die FDP reagiert blitzschnell, um die Situation in Rambo-Manier zu ihren Gunsten auszunutzen. Der Abwahlantrag kam nur Minuten nach der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Er muss druckreif im PC abgespeichert gewesen sein.

Oberflächlich betrachtet sind die Vorwürfe gegen den Bürgermeister nicht so schwerwiegend wie gedacht. Untreue, Korruption - alles ist vom Tisch. Gleichwohl sind die Torsten Thormählen von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Betrugsvergehen alles andere als Kavaliersdelikte. Ein Bürgermeister, der deswegen verurteilt wird, muss sofort gehen. Ohne Wenn und Aber.

Noch allerdings gilt die Unschuldsvermutung, weil das Amtsgericht nicht entschieden hat. Deshalb sind die Politiker gut beraten, eine Entscheidung zurückzustellen. Sollte das Gericht den Bürgermeister für schuldig befinden, kann über eine Abwahl schnell entschieden werden. Bis zum angedachten Abstimmungstag am 22. September bliebe dann immer noch genügend Spielraum.

Gedrängt werden die Ortspolitiker eigentlich nur von der Freien Demokraten, die daraus unbedingt einen Wahlkampfschlager machen wollen. Das aber darf kein Kriterium für eine so schwerwiegende und weitreichende Entscheidung sein.