Verfahren wegen Bestechlichkeit und Untreue wird nicht eingeleitet. Laut Staatsanwaltschaft haben Ermittlungen nicht zu hinreichendem Tatverdacht geführt. Doch FDP fordert Abwahl des Bürgermeisters.

Henstedt-Ulzburg. Thorsten Thormählen wird vermutlich nicht wieder auf seinen Posten als Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg zurückkehren. Gestern am späten Nachmittag wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Norderstedt einen Strafbefehl wegen Betruges und des Vorhaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt beantragt. Ein Verfahren wegen Bestechlichkeit und Untreue wird nicht eingeleitet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht geführt. Dieses Verfahren ist eingestellt worden.

Der Hauptausschuss als Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters wird am 14. Mai über den Fall beraten. Das kündigte gestern die Vorsitzende des Hauptausschusses, Karin Honerlah (WHU), an. "Wir warten zunächst den offiziellen Bescheid der Staatsanwaltschaft ab", sagt Karin Honerlah.

Nach fast 14 Monaten Ermittlungen, an denen neben der Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft auch ein Sonderdezernat der Landeskriminalpolizei beteiligt war, liegt jetzt das lang erwartete Ergebnis vor. Torsten Thormählen, 49, wird vorgeworfen, in den Jahren 2007 bis Mitte 2011 seine Nebentätigkeit als Vorstand der Kommunalbetriebe Ellerau seinen Dienstherren nicht im vollen Umfang angezeigt zu haben, um dadurch der Abführungspflicht für das erhaltene Geld zu entgehen. Dadurch soll der Beschuldigte nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei der Stadt Norderstedt einen Schaden von 56.000 Euro und bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in Höhe von 13.800 Euro verursacht zu haben.

Außerdem wird ihm zur Last gelegt, Beschäftigte der Kommunalbetriebe Ellerau nicht bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger angezeigt und dadurch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile vorenthalten zu haben. Eine Entscheidung des Norderstedter Amtsgerichts über einen Strafbefehlsantrag wird in den nächsten Tagen erwartet. Bis gestern lag er noch nicht vor. Die Finanzbehörde des Kreises Segeberg ermittelt gegen ihn gesondert wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Auch wenn es zu keiner Anklage wegen Bestechlichkeit und Untreue kommt, wird Torsten Thormählen als Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg vermutlich nicht mehr zu halten sein. Die FDP-Fraktion reagierte gestern innerhalb von 30 Minuten nach Bekanntwerden der staatsanwaltlichen Mitteilung. "Torsten Thormählen kann nicht länger Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg sein", sagte der Fraktionschef der FDP, Klaus-Peter Eberhard, der einen Abwahlantrag stellt.

In der Gemeindevertretung könnte der Antrag der FDP eine Mehrheit bekommen. Auch WHU-Fraktionsvorsitzende Karin Honerlah und der SPD-Fraktionsvorsitzende Horst Ostwald halten die Vorwürfe, die sich durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erhärtet haben, für so gravierend, dass sie einem Abwahlantrag möglicherweise zustimmen werden. Allerdings müsse das noch mit den Fraktionen abgestimmt werden. "Das reicht", sagt Horst Ostwald. "Unter diesen gibt es keine Chance mehr für eine Zusammenarbeit mit Herrn Thormählen." Michael Meschede, Orts vorsitzender der CDU, hält sich noch bedeckt. Er werde heute mit dem Vorstand und der Fraktion sprechen.

Bürgervorsteher Carsten Schäfer (BfB) fordert eine Sondersitzung des Hauptausschusses noch vor dem 14. Mai. Anschließend werde sofort eine Sondersitzung der Gemeindevertretung einberufen.

In einer Stellungnahme weist Thormählens Rechtsanwalt, Professor Michael Gubitz aus Kiel, darauf hin, dass die Anschuldigungen wegen Untreue und Vorteilsnahme von Anfang an zu Unrecht erhoben worden seien. Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft, Thormählen habe einen Betrug begangen sowie Arbeitsentgelt veruntreut und vorgehalten, sei nicht zu rechtfertigen. "Die Verteidigung hat in ihren Stellungnahmen nachgewiesen, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist." Dem Verfahren wegen Steuerhinterziehung sehe er gelassen entgegen. "Er hat gegenüber dem Finanzamt die Vorgänge rückhaltlos aufgeklärt und alle fälligen Steuern gezahlt", so Rechtsanwalt Gubitz.