Wenn in der Stadt künftig Wohngebiete ausgewiesen werden, dann sollen 30 Prozent der Flächen für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden.

Norderstedt. Das hat die Stadtvertretung am Dienstag mit den Stimmen von SPD, CDU, GALiN und Die Linke beschlossen. Lediglich die FDP stimmte gegen den gemeinsamen Antrag von SPD und CDU.

Der ursprünglich von der SPD eingebrachte Antrag (wir berichteten) wurde nach einer Sitzungsunterbrechung am Dienstagabend durch einen Änderungsantrag der CDU ergänzt und so für die Christdemokraten tragbar. Die CDU ergänzte, dass zurückfließende Mittel aus der Landeswohnbauförderung als Zuschüsse an die Bauträger gehen. Die 30-Prozent-Regel soll in städtebaulichen Verträgen verpflichtend nach dem Baugesetzbuch vereinbart werden. Bei der baulichen Umsetzung sollen grundsätzlich am örtlichen Markt agierende Genossenschaften und Wohnungsbauunternehmen bevorzugt werden. Die FDP hatte gefordert, den Angelegenheit an die Fachausschüsse für Soziales und Stadtentwicklung zu verweisen, was abgelehnt wurde. Die Stadtvertretung begegnet mit dem Mehrheitsbeschluss der Tatsache, dass einkommensschwache Haushalte in Norderstedt zunehmend große Probleme haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden.