Norderstedter Autohändler freigesprochen, sein Bruder nahm das Geld in Empfang

Norderstedt. Gerald L.,55, aus Norderstedt soll als Inhaber eines Neuwagen-Discounts im Januar 2011 von einem Kunden 5000 Euro Anzahlung kassiert, den bestellten Skoda-Geländewagen jedoch nie geliefert haben.

Das Landgericht in Kiel hat L. inzwischen schon zivilrechtlich zur Rückzahlung der 5000 Euro an seinen damaligen Kunden Rainer G., 68, verurteilt. G. wartet aber bis heute auf sein Geld, denn Gerald L. hat Privatinsolvenz angemeldet, lebt von Hartz IV und gab auch seinen Autohandel an der Ohechaussee in Norderstedt auf.

Nun sitzt der ehemalige Autohändler wegen Betruges auf der Anklagebank des Norderstedter Amtsgerichts, denn die Staatsanwaltschaft kam bei ihren Ermittlungen zu der Überzeugung, dass der Angeklagte die Anzahlung kassierte, ohne jemals vorgehabt zu haben, das bestellte Auto zu liefern.

Die angeblich beauftragte holländische Lieferfirma gab nämlich an, eine entsprechende Bestellung nicht erhalten zu haben.

Vor Gericht schweigt der Angeklagte. Umso redseliger ist der betrogene Kunde Rainer G. aus Norderstedt. Schon einmal habe er vor zehn Jahren beim Angeklagten ein Auto gekauft und sei damals zufrieden gewesen, erzählt der Rentner. Dieses Mal sei ihm bei Abschluss des Kaufvertrages im Januar 2011 eine Lieferung des Fahrzeugs für Mai oder Juni desselben Jahres in Aussicht gestellt worden. Ab Juni habe er dann mehrmals nachgefragt, wann er endlich seinen Wagen bekäme und sei immer vertröstet worden. Irgendwann habe er genug gehabt und sei mithilfe eines anwaltlichen Schreibens von dem Kaufvertrag zurückgetreten.

Insgesamt 11.000 Euro habe er an Gerichts- und Anwaltskosten gezahlt und bisher nicht einmal die Anzahlung von 5000 Euro zurückerhalten, während der Angeklagte auf einem Motorrad durch die Gegend fahre und dauernd Urlaub mache, ereifert sich der Zeuge Rainer G.

Allerdings habe er sowohl bei Abschluss des Kaufvertrages als auch bei Übergabe der Anzahlung nur mit dem Bruder des Angeklagten zu tun gehabt.

Der Drillingsbruder, Gunnar L. aus Hamburg, der gemeinsam mit dem Angeklagten den Autohandel betrieb, bestätigt diese Darstellung: Der Angeklagte sei zwar Firmeninhaber gewesen, die Geschäfte mit den Kunden abgewickelt habe aber meistens er. Sein Bruder sei wegen psychischer Probleme auch damals im Jahre 2011 wenig im Geschäft gewesen, erzählt L. Wo die 5000 Euro geblieben seien, fragt Richterin Katrin Thron und erhält die Antwort: "Im Tresor." Da sei das Geld aber jetzt nicht mehr. Den Wagen habe er damals bestellt, betont L., aber wegen der vielen Extras sei die Wartezeit so lange gewesen - und plötzlich habe Rainer G. das Auto nicht mehr haben wollen.

Diese Details sind dann letztlich nicht mehr wichtig, denn die Richterin äußert Zweifel daran, ob überhaupt der Richtige auf der Anklagebank sitzt. Die Staatsanwältin und der Verteidiger teilen diese Bedenken und beantragen Freispruch. Da nach Ansicht der Richterin auch Zweifel daran bestünden, ob der Angeklagte, der am Abschluss des Vertrages nicht beteiligt war, überhaupt von dem Geschäft wusste, sei auch eine Mittäterschaft nicht nachweisbar. Freispruch für den Angeklagten.