Die Männer hatten im vergangenen August Metall vom Gelände einer Norderstedter Firma gestohlen und stillen Alarm ausgelöst. Beim Prozess vor dem Amtsgericht zeigten sie Reue.

Norderstedt. Eine lange Liste an Vorstrafen hat Kai M., 30, aus Hamburg in seinem Leben angesammelt. Eigentlich wollte er jetzt sein Leben ändern und für seine Lebensgefährtin und sein Kind sorgen. Doch es kam anders: Im August letzten Jahres mietete M. einen Mercedes Sprinter für den Transport einer Couch. Das brachte den jungen Mann auf die Idee, andere Dinge, zum Beispiel gestohlenes Altmetall, mit dem Fahrzeug zu transportieren.

Das wollte M. an einen Recyclinghof verkaufen, um schnell nebenbei Geld zu machen. Gemeinsam mit drei Komplizen brach der 30-Jährige Ende August in das umzäunte Gelände einer Metall verarbeitenden Firma in Norderstedt ein. Einer der Männer zerstörte eine Überwachungskamera, aber außer leeren Behältern fanden die Einbrecher auf dem Firmengelände nichts Verwertbares. Also brachen sie den Riegel einer Werkshalle auf, was einen versteckten Alarm auslöste und die Polizei alarmierte. In einem Gebüsch fanden die Beamten die Täter, die mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt wurden. Ein weiterer Täter, Peter W., 29, aus Hamburg, stand jetzt zusammen mit Kai M. wegen schweren Diebstahls vor dem Norderstedter Amtsgericht, während den übrigen Tätern getrennt der Prozess gemacht wird.

Auch Peter W. hat schon Vorstrafen angehäuft, die quer durch das Strafgesetzbuch führen und stand zur Tatzeit noch unter Bewährung. Auch er hat eine Frau und ein Kind zu versorgen. Richterin Katrin Thron zeigt Unverständnis dafür, dass jemand in dieser Situation ohne Rücksicht auf die Folgen einfach wieder eine Straftat begeht.

W. beruft sich darauf, dass er damals meistens alkoholisiert gewesen sei, das habe er auf Druck seiner Partnerin geändert und mache eine ambulante Therapie. Beide Angeklagten zeigen sich ehrlich und reumütig, schieben allerdings das Zerstören der Kamera und das Aufbrechen der Halle den beiden nicht anwesenden Mittätern zu. Das spiele keine Rolle, da es eine gemeinschaftliche Tat gewesen sei und sie Mittäter seien, erklärt die Richterin. Beide Angeklagte haben Arbeit, Kai M. als Berater in einer Werbeagentur, Peter W. als Produktionshelfer.

Alle diese Aspekte lässt die Richterin bei ihrer Bewertung der Tat einfließen. Bei der Vorbereitung des Prozesses habe sie für W. an eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gedacht, erklärt sie. Aufgrund des positiven Eindrucks aus der Hauptverhandlung beschließt die Richterin jedoch, dem Familienvater noch eine Chance zu geben. Peter W. wird daher zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.

Kai M. wird zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Abschließend rät die Richterin beiden Angeklagten, endlich erwachsen zu werden, denn die Art, wie sie bisher ihr Leben gestaltet hätten, sei indiskutabel.