„Gewürgt, bis sie am Boden lag“: Heinrich W. gibt zu, seine Frau getötet zu haben. Seit Mittwoch muss er sich vor dem Landgericht Kiel verantworten.

Norderstedt/Kiel . "Ich bekenne mich schuldig am Tode meiner Frau", sagte der Angeklagte. "Ich habe sie gewürgt, bis sie am Boden lag." Mit diesem Geständnis begann am Mittwoch im Landgericht Kiel der Prozess gegen Heinrich W. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49 Jahre alten Familienvater vor, am 16. August des vergangenen Jahres seine Frau Bärbel mit bloßen Händen getötet zu haben.

Tatort war das einst gemeinsam bewohnte Haus am Weg am Denkmal in Norderstedt, in dem Heinrich W., seine zwei Jahre jüngere Frau und ihre drei Kinder gemeinsam lebten. Die Anklage lautet auf Totschlag.

Die Kinder waren nicht zu Hause, als es zu dem Verbrechen kam. Laut Anklage packte der kräftige Seemann seine Frau, würgte und schüttelte sie. Dabei schlug ihr Kopf mehrfach auf den Boden. Sie starb laut Anklage an Herz- und Kreislaufversagen. Sie wurde zwar noch reanimiert, wie Staatsanwalt Michael Bimler sagte. Doch drei Tage später erlag sie ihren Verletzungen im Krankenhaus. Nach der Tat hatte Heinrich W. selbst die Polizei alarmiert. Er ließ sich am Tatort widerstandslos festnehmen, Stunden später erließ das Amtsgericht Haftbefehl gegen Heinrich W., der in Norderstedt aufgewachsen war und 1982 am Gymnasium Harksheide sein Abitur gemacht hatte.

Die 47-Jährige lebte von ihrem Mann getrennt und wollte sich scheiden lassen. Heinrich W., der nach Hamburg gezogen war, wollte die Trennung jedoch nicht hinnehmen und hatte um eine letzte Aussprache gebeten.

"Wir haben es nicht geschafft, eine gemeinsame Ehe zu führen"

Über Stunden schilderte der Angeklagte gestern dem Gericht aus seiner Sicht, wie sich das christlich geprägte Paar in der Ehe mehr und mehr entfremdete. Die Konflikte brachen offen aus, als er nicht mehr als Offizier zur See fuhr, sondern als Elblotse plötzlich häufiger zu Hause war. Heinrich W. war bei der Lotsenbrüderschaft Elbe beschäftigt, die gelernte Röntgenassistentin führte zu Hause die Regie. Sie hatte ihren Beruf nach dem ersten Kind aufgegeben. Bärbel W. managte demnach Familie, Urlaube, Haushalt und war auch in der Freien evangelischen Gemeinde Norderstedt erfolgreich aktiv. Es kam zum Streit, als er sich plötzlich auch in die Erziehung der Kinder einschalten wollte.

"Wir haben es nicht geschafft, eine gemeinsame Ehe zu führen", sagte der Angeklagte. "Die Kinder und die Gemeindearbeit kamen an erster Stelle." Ab 2009 wurde er zunehmend depressiv, verliebte sich in eine andere Frau, Aufenthalte in Fachkliniken folgten. Für diesen Teil seiner Aussagen war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Später zog der Angeklagte das Fazit: "Die Trennung ging zu meinen Lasten." Er machte Fehler in seinem Beruf, wurde schließlich berufsunfähig. 2011 erhielt er dann auch Hausverbot in seiner Kirche, in der seine Frau ehrenamtlich als Musikerin arbeitete.

Unmittelbar vor der Tat habe seine Frau ihn bei einem Wortwechsel gehänselt, sagte der Angeklagte. Sie habe ihn nach 25 Ehejahren vor die Tür gesetzt und die Scheidung vorbereitet. Zwei Tage zuvor hätten sie deswegen bei ihrer Rechtsanwältin gesessen. Er habe sich "ausgebootet und ausgenutzt" gefühlt. "Ich dachte, dass ich auf ganzer Linie der Verlierer bin", sagte der 49-Jährige. Schon am frühen Morgen habe er "mör derische Gedanken" gehabt. Er habe auch an Selbstmord gedacht. Konkrete Mordabsichten habe er aber nicht gehabt.

Die Mutter der Toten und drei weitere Angehörige sind Nebenkläger

Diese Aussagen stehen im Widerspruch zu Äußerungen, die Heinrich W. bei einem psychiatrischen Gutachter gemacht hatte. Er habe überlegt, wie er seine Frau loswerden könne, ohne belangt zu werden: "Treppe runter - Genickbruch." Oder wie er sie brutal verletzen könne, ohne sie zu töten, damit seine Ehefrau spüre, wie sehr sie ihn verletzt habe.

Die Mutter der Toten und drei weitere Angehörige sind Nebenkläger in dem Verfahren. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Das Richtergremium hat weitere Termine für den 6. und 13. Mai anberaumt. Dann wird möglicherweise das Urteil gegen Heinrich W. gesprochen.