Der junge Mann hatte zuvor in einer Spielhalle randaliert

Norderstedt. Als Karoline C., 32, aus Norderstedt an einem Abend im Oktober 2011 den Müll hinausbrachte, sah sie auf dem Parkplatz des Mehrfamilienhauses an der Stettiner Straße das Motorrad ihres Mannes umgekippt und halb auf ihrem Renault liegen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stand vor einer Spielhalle ein angetrunkener junger Mann. Karoline C. holte ihren Mann, der sich den Schaden ansah und den zeitweise laut herumschreienden Betrunkenen fragte, ob er das Motorrad umgeworfen habe. Der Betrunkene habe frech zurückgefragt, ob er ein Problem damit habe, erzählt Mario C., 38, vor dem Amtsgericht in Norderstedt, wo sich jener junge Mann - Benjamin B., 23, aus Norderstedt - nun wegen Sachbeschädigung verantworten muss.

Da der Angeklagte ihm hochgradig aggressiv erschienen sei, habe er den Rückzug in seine Wohnung angetreten und die Polizei gerufen, so Mario C. Wie sich später herausstellte, war der junge Mann zuvor aus der Spielhalle geworfen worden, weil er dort begonnen hatte zu randalieren.

Der Angeklagte gibt an, sich nicht an seinen Gewaltausbruch zu erinnern. Er habe in der Nähe auf dem Gartenbaugelände, wo er arbeite, an einer Feier teilgenommen und dort reichlich Bacardi getrunken. Die Rückrechnung des gemessenen Blutalkohols ergab in der Tat einen Wert von 2,3 Promille. Ein solches aggressives und zerstörerisches Verhalten passe gar nicht zu ihm, meint der Angeklagte weiter. Wenn er aber tatsächlich so etwas getan haben sollte, werde er für den Schaden einstehen.

Zwar ist die einzige Augenzeugin, eine Spielhallen-Mitarbeiterin, die das Umschubsen des Motorrades beobachtete, nicht zum Gerichtstermin erschienen, Richterin Katrin Thron macht aber keinen Hehl daraus, dass sie den Angeklagten für den Täter hält, denn niemand sonst war zu der Zeit in Tatortnähe.

Der Schaden ist erheblich: Fast 4000 Euro an dem Motorrad und an die 800 Euro an dem Auto. Da auch noch Gutachterkosten entstanden sind, musste das Ehepaar C. fast 7.000 Euro bezahlen. An einer Bestrafung des Angeklagten sei ihm nicht gelegen, aber für das Motorrad habe er hart gearbeitet, und deshalb wolle er den Schaden ersetzt bekommen, betont Mario C. Auch Verteidiger Florian Schiefer betont, dass die Schadenswiedergutmachung im Vordergrund stehen sollte.

Die Richterin schließt sich diesem Standpunkt an. Sie spricht in ihrem Urteil eine Verwarnung aus und verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe auf Bewährung, die nur fällig wird, wenn der Angeklagte nicht innerhalb von zwei Jahren insgesamt 2.400 Euro in monatlichen Raten von hundert Euro an das Norderstedter Ehepaar zahlt. Den Rest des Geldes muss sich das Ehepaar C. auf zivilrechtlichem Weg vom Angeklagten wiederholen.