Opfer konnte sich zu den Nachbarn retten. Täter kommt mit Bewährungsstrafe davon

Sülfeld . Andreas S., 37, aus Wilster und seine Lebensgefährtin Kerstin E., 30, aus Borstel waren seit drei Jahren liiert. In dieser Zeit gab es immer wieder mal Streit, doch in einer Nacht Ende Juni des vergangenen Jahres eskalierte eine Auseinandersetzung zwischen den beiden in einem bis dahin nicht vorstellbaren Maß: Andreas S. würgte seine Freundin in dieser Sommernacht in der gemeinsamen Wohnung in Sülfeld mit beiden Händen fast zu Tode.

Vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg gab es nun ein Wiedersehen des ehemaligen Paares. Der Abend hatte nach übereinstimmenden Aussagen der beiden eigentlich ganz friedlich begonnen. Der 37 Jahre alte Angeklagte hatte bei einem Nachbarn auf der Terrasse gesessen und den Feierabend mit einigen Bieren und auch Schnäpsen eingeläutet. Die Frauen der beiden Männer waren ebenfalls anwesend, als der Nachbar eine, wie sich später herausstellte, folgenreiche Bemerkung fallen ließ. Der Nachbar meinte nämlich, dass es in der Beziehung von Andreas S. und Kerstin E. krisele.

Der 37-Jährige riss den Fernseher von der Wand und warf Möbel um

Später im Bett wies Kerstin E. die Annäherungsversuche ihres Partners zurück. Als ihr Freund, der als Kraftfahrer arbeitet, mit seiner Freundin reden wollte, habe sie, so der Angeklagte, nur desinteressiert in den Fernseher gesehen. Da rastete der 37-Jährige, der nach eigener Aussage nach dem Genuss von Bier zu Aggressionen neigt, aus und randalierte in der gemeinsamen Wohnung: Er riss den Fernseher von der Wand und warf Mobiliar um. Dann würgte er laut Anklage die auf dem Sofa sitzende junge Frau, die sich durch einen Griff in den Schritt des Angreifers kurzzeitig befreien konnte.

Im Gerichtssaal entschuldigt sich der Täter bei seiner Ex-Freundin

Kerstin E. erzählt im Gerichtsaal davon, dass ihr Ex-Partner sie dann an den Haaren gepackt, mit dem Kopf an eine Mauer geschleudert und ihr eine brennende Zigarette in den Slip gesteckt habe. Die junge Frau flüchtete zu dem Nachbarn, der sie mithilfe seiner Hunde vor dem Angeklagten, der seiner Freundin hinterher geeilt kam, schützen und schließlich die Polizei rufen konnte.

Der Angeklagte bestreitet vor dem Segeberger Amtsgericht, seine damalige Freundin gewürgt zu haben. Er sagt aus, dass er ihr lediglich die Kette vom Hals gerissen habe. Krankgeschrieben sei Kerstin E. bereits vor der Tat, argumentiert er. Die 30-Jährige betätigt das - sie sei kurz zuvor an den Bandscheiben operiert worden und habe deshalb nicht arbeiten können.

Immerhin entschuldigt sich der Angeklagte im Gerichtssaal bei seiner Ex-Freundin, die er seit dem Tattag nicht mehr gesehen hat. Beiden stehen in diesem Moment Tränen in den Augen. Kerstin E. erntet ein Lob von Richterin Sabine Roggendorf dafür, dass sie nach der Tat im Sommer 2012 ganz konsequent einen Schlussstrich unter die Beziehung gesetzt hatte.

Im Übrigen glaubt die Amtsrichterin der ihrer Meinung nach "verharmlosenden Darstellung" des Angeklagten nicht. Sie verweist vielmehr auf die im Gerichtssaal gemeinsam angesehenen Bilder, auf denen zahlreiche Hämatome und Würgemale auf dem Körper der Zeugin zu sehen sind. Zudem gibt es auch Aufnahmen von der verwüsteten Wohnung. "Da sind bei Ihnen die Sicherungen durchgebrannt", sagt Richterin Roggendorf, die die Heftigkeit des Wutausbruchs des Angeklagten als "äußerst schockierend" bezeichnet.

Der Angeklagte hat mehrere Straftaten unter Alkoholeinfluss begangen

Der Angeklagte hat bereits einige Vorstrafen angesammelt - überwiegend handelt es sich dabei um Straftaten, die Andreas S. unter Alkoholeinfluss verübte, was die Richterin angesichts der beruflichen Tätigkeit des Angeklagten als Kraftfahrer als sehr bedenklich bezeichnet.

Andererseits liegt die letzte Tat mittlerweile acht Jahre zurück, weshalb die Richterin in ihrem Urteil schließlich am unteren Rand der möglichen Strafbemessung bleibt. Sie verhängt die gesetzliche Mindeststrafe für die gefährliche Körperverletzung, nämlich sechs Monate Freiheitsstrafe, die sie zur Bewährung aussetzt. Außerdem muss der Angeklagte 500 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen.