Die Stadt Kaltenkirchen richtet in der Innenstadt eine Parkzone mit einheitlichen Regeln ein. Dafür braucht man nur 16 Tafeln.

Kaltenkirchen. Der Prozess verlief schleichend, viele Kaltenkirchener haben sich daran gewöhnt: Ihre Innenstadt ist zugewuchert - mit Verkehrsschildern. Dominierende Farbe im Kaltenkirchener Schilderwald ist das Blau mit einem weißem P. Kaum noch ein Autofahrer blickt durch, wo er eine oder zwei Stunden oder gar nicht parken darf. Damit soll jetzt Schluss sein: 170 Schilder sollen verschwinden. Sie werden eingemottet oder landen auf dem Müll. Künftig gelten in den Straßen einheitliche Regeln fürs Parken. Dafür braucht man nur 16 Tafeln.

Parkraumbewirtschaftungszone nennen Profis das Projekt, das für mehr Durchblick und ein aufgeräumtes Stadtzentrum sorgen soll. "Wir wollen den Schilderwald beseitigen", sagt der Sprecher der Stadtverwaltung, Martin Poschmannn. Der Preis ist niedrig: Gerade einmal 3000 Euro kosten die neuen Tafeln, die auf Anfang und Ende der Parkzone hinweisen. Einheitlich gilt künftig in der gesamten Zone eine Parkdauer von zwei Stunden. Eine Parkscheibe genügt, Gebühren werden nicht fällig.

Die Parkzone funktioniert wie eine Tempo-30-Zone. Wer beim Hineinfahren nicht auf das P-Schild achtet, kann nicht damit rechnen, innerhalb der Zone nochmals auf die Regeln hingewiesen zu werden. "Innerhalb der Zone gilt das am Zonenbeginn aufgestellte Verkehrszeichen, ohne dass es einer Wiederholung bedarf, solange weiter, bis die Zone durch ein entsprechendes Verkehrszeichen wieder aufgehoben wird", heißt es dazu etwas umständlich in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.

Mitte April soll der Schilderwald "abgeholzt" werden. "Ziel der Parkraumbewirtschaftungszone ist es, die Parkzeitregelung im Innenstadtbereich auf eine Höchstparkdauer von zwei Stunden zu vereinheitlichen, und ein weiterer positiver Aspekt ist, dass durch die Regelung 170 Verkehrszeichen abgebaut werden können", sagt Bürgermeister Hanno Krause.

Die Zone umfasst folgende Straßen: Holstenstraße, Hüttmannstraße, Am Markt, Brauerstraße ab Mediohaus, Schützenstraße bis Haus Nummer 14, Kleiner Markt und Königstraße zwischen den Häusern fünf bis elf. Innerhalb dieses Bereichs müssen die Autofahrer werktags zwischen 8 und 18 Uhr Parkscheiben auslegen. Auch der Sonnabend gilt als Werktag. Ebenfalls wichtig: Der Zeiger der Scheibe sollte auf den Strich mit der Uhrzeit gestellt werden, die als nächste nach der Ankunft folgt.

Die Parkraumbewirtschaftungszone gilt auch nach Kreuzungen und Einmündungen sowie auf den Parkplätzen der Sparkasse Südholstein, des Sky-Markts, der Marktpassage, des Penny-Markts und auf dem rückwärtigen Parkplatzes des Gebäudes Holstenstraße 13.

An den Sonnabenden am 6. und 20. April wollen Mitarbeiter der Stadtverwaltung an einem Stand auf dem Wochenmarkt die Kaltenkirchener über die neuen Regeln informieren. Außerdem sind im Rathaus und in mehreren Geschäften Informationsflyer erhältlich.

Auch die Geschäftsleute in der Innenstadt sind mit den neuen Regeln fürs Parken zufrieden. "Für die Kundschaft ist es gut, wenn sich der Schilderwald lichtet", sagt Peter Göttsche von der Kaltenkirchener Bank, der auch dem Vorstand des Rings für Handel, Handwerk und Industrie angehört. Die Parkzone sei erheblich übersichtlicher als die alte Regelung, für jede Parkbucht eigene Schilder aufzustellen. "Manche Kunden waren verwirrt", sagt Göttsche. Er hält es außerdem für richtig, die Ein-Stunden-Parkplätze abzuschaffen und die Zwei-Stunden-Höchstdauer einzuführen.

"Eine Stunde ist zu wenig", sagt auch Ingeborg Wittkugel von der Buchhandlung Fieland an der Holstenstraße. Sie lehnt Exklusivparkplätze für die Kunden einzelner Geschäfte ab und freut sich über eine übersichtliche und einheitliche Regelung. "Auch für das Stadtbild ist das erfreulich", sagt Ingeborg Wittkugel.

Bereits im Jahr 2010 hatte der Bau- und Umweltausschuss über eine Parkraumbewirtschaftungszone mit einer einheitlichen Parkdauer von zwei Stunden für die Innenstadt diskutiert. Entscheidungen konnte das Gremium jedoch nicht treffen: Die rechtlichen Bestimmungen aus dem Bundesverkehrsministerium fehlten.