Angeklagter behauptet vor Gericht, das Rauschgift sei nur für den Eigenkonsum angebaut worden

Kreis Segeberg. Eine Cannabisplantage, auf der die Polizei 268 Pflanzen fand, betrieb Ralf R., 46, seit Anfang November 2010 im Keller des von ihm bewohnten Hauses in Wakendorf II.

Ende März 2012 vernichtete die Polizei den gesamten Drogenbestand, aber Ralf R. baute die Plantage anschließend wieder auf. Anfang Juli letzten Jahres wurden bei einer weiteren polizeilichen Durchsuchung elf Cannabispflanzen gefunden. Dieses Mal klickten die Handschellen. Ralf R. kam nach Neumünster in Untersuchungshaft, blieb dort zwölf Wochen und wurde entgiftet.

Das sei ein Schuss vor den Bug gewesen, meint Richterin Sabine Roggendorf vom Schöffengericht in Bad Segeberg, vor dem sich der Angeklagte wegen des Besitzes und des Handels mit Drogen verantworten muss. Der gelernte Industrie-Elektroniker war mit der Auflage, sich in eine Drogenentzugstherapie zu begeben, aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Seit zwanzig Jahren habe er das abhängig machende Psychopharmakum Diazepan genommen, legal und ärztlich verschrieben, da er nicht damit fertig wurde, dass seine damalige Frau den gemeinsamen Sohn kurz vor dessen Geburt verlor, so der Angeklagte. Irgendwann habe er zu den illegalen Drogen gewechselt, die Anleitung zum Drogenanbau habe er sich im Internet besorgt.

Nach seiner Meinung flog die Sache auf, weil seine Ex-Frau ihn bei der Polizei verriet. Richterin Roggendorf berichtet aber von einer Reihe weiterer Indizien, die in die Hausdurchsuchung mündeten: Der Strom- und Wasserverbrauch des Hauses, in dem der Angeklagte mit seiner Lebensgefährtin und dem damals neunjährigen Sohn lebte, war extrem hoch.

Fotos mit einer Wärmebildkamera, die vom Hubschrauber aus gemacht wurden, zeigten eine starke Wärmeentwicklung im Keller des Wakendorfer Hauses. Erklärbar ist das durch die starken Wärmelampen, die der Angeklagte im Keller Tag und Nacht leuchten ließ.

Der Angeklagte behauptet, die Drogen ausschließlich für seinen eigenen Konsum angebaut zu haben. Bei der großen Menge eigentlich unwahrscheinlich, meint die Richterin.

Dem Angeklagten einen Handel mit den Drogen zu beweisen, gelingt dem Gericht nicht. Zwar soll der Angeklagte damit angegeben haben, er habe schon 40.000 Euro mit den Drogen verdient, gleichzeitig lebte er aber nach den Worten der Richterin alles andere als in "Saus und Braus".

Da weder Tütchen noch eine Buchführung oder Namen von Kunden gefunden wurden, wird der Angeklagte lediglich wegen des Besitzes der Drogen verurteilt. Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung lautet das Urteil, das dem Angeklagten, der eine Arbeit als Lagerist in Aussicht hat, außerdem die Fortsetzung seiner Therapie auferlegt.