Norderstedt. Grundlage war ein entsprechender Antrag des Seniorenbeirats, der beklagt hatte, nach der bisherigen Regelung nicht angemessen zu Wort zu kommen. Entweder verwiesen die Ausschussvorsitzenden die Seniorenvertreter auf die Einwohnerfragestunde, oder der Beirat musste vor der Ausschusssitzung einen Beschluss fassen oder einen Antrag stellen, zu dem sich ein Mitglied des Gremiums dann während der Sitzung äußern darf.
Beides ist unpraktikabel. "Wenn wir so verfahren, kommen wir erst zu Wort, wenn Beschlüsse gefasst und die Themen abgeschlossen sind", hatte der Seniorenbeirat kritisiert. Allerdings gibt die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung das bisherige Verfahren vor. Hätten die Stadtvertreter das Rederecht beschlossen, wäre das rechtswidrig. Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote hätte widersprechen müssen.
Doch der griff in die Trickkiste: Laut Gemeindeordnung kann die Stadtvertretung beschließen, Sachkundige anzuhören, zu denen auch die Vertreter der Beiräte zählen. "Wirken sie bei den Kollegen im Landtag darauf hin, dass die Gemeindeordnung wie geplant schnell geändert wird", appellierte FDP-Fraktionschef Klaus-Peter Schroeder an die Stadtvertreter.
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