Die Stadt Bad Bramstedt sucht insgesamt 24 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Neumünster das Schöffenamt übernehmen wollen.

Bad Bramstedt. Dieses Ehrenamt kann nur von Bürgerinnen und Bürgern ausgeübt werden, die zwischen 25 und 70 Jahre alt sind, über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen und die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste seit mindestens einem Jahr in der Stadt Bad Bramstedt wohnen. Die Wahlzeit beträgt jeweils fünf Jahre und beginnt am 1. Januar 2014.

Wer sich für das Schöffenamt interessiert, kann sich ab sofort und noch bis zum 10. Juni bei der Stadt Bad Bramstedt - Bürgeramt - Bleeck 17/19, 24576 Bad Bramstedt, melden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass unbedingt der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, der Beruf und die aktuelle Anschrift angegeben werden müssen. Für telefonische Auskünfte beziehungsweise Meldungen steht auch Rathaus-Mitarbeiter Nils Böttger unter Telefon 04192/506 26 zur Verfügung.

Die städtischen Vereine und Verbände sind ebenfalls aufgerufen, entsprechende Personen für das Ehrenamt zu benennen. Die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen am Amtsgericht Neumünster wird dann am 17. Juni durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.