Manfred F. leidet an paranoider Schizophrenie und bleibt eine Gefahr für die Allgemeinheit

Kiel/Großenaspe. Manfred F., 60, aus Großenaspe wird auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das hat das Schwurgericht in Kiel unter Vorsitz von Richter Jörg Brommann am Dienstag entschieden.

Der Mann hatte im August 2012 in der gemeinsamen Wohnung mit einem Küchenmesser auf seine Lebensgefährtin Birgit K., 57, eingestochen und ihr dabei das Augenlicht geraubt (wir berichteten). Im Prozess hatte ein Gutachter ausgesagt, dass der Angeklagte an paranoider Schizophrenie leide und folglich schuldunfähig sei. Mit weiteren erheblichen Straftaten des Angeklagten sei laut Gutachter zu rechnen. Seine paranoiden Vorstellungen könne er auch auf unbeteiligte Personen beziehen.

Paranoia machte einen unauffälligen Bürger zum rasenden Gewalttäter

In seiner Urteilsbegründung betonte Richter Brommann, dass es das Schwurgericht selten mit so unbescholtenen Bürgern wie Manfred F. zu tun bekomme. Denn bis zu der Messerattacke sei der Angeklagte unauffällig gewesen. "Wenn man ihn erlebt, traut man ihm eine solche Tat nicht zu", sagte der Richter. Sein Verfolgungswahn sei es gewesen, der Manfred F. letztlich zu der Attacke auf Birgit K. führte.

Nach 21 Jahren war dem gelernten Schriftsetzer bei einer Norderstedter Firma gekündigt worden. Nach einigen Monaten der Arbeitslosigkeit arbeitete er für ein Zeitarbeitsfirma, die ihn bei einem Kaltenkirchener Lebensmittelhersteller als Produktionshelfer unterbrachte. Dort fühlte sich der Angeklagte beobachtet und verfolgt. Seiner Lebensgefährtin erzählte F. nichts von seinen ihn stark belastenden Ängsten.

Als der Selbstmordversuch scheiterte, ging Manfred F. auf seine Freundin los

Birgit K. war völlig arglos, als ihr Lebensgefährte sie an einem Augustmorgen 2012 im Bett angriff. Der Angeklagte bildete sich ein, seine geschiedene Frau liege mit Maske und Perücke im Bett und wolle ihn zurückerobern. Er ging davon aus, dass seine Lebensgefährtin entführt worden sei. Er wollte sich selbst umbringen, um nicht erpresst werden zu können und um Birgit K. frei zu bekommen. Im Badezimmer hielt der Angeklagte einen Rasierapparat und einen Fön unter den laufenden Wasserhahn. Doch die tödlichen Stromschläge blieben aus. Anschließend brachte sich der Angeklagte mehr als 40 Schnittwunden im Bauchbereich bei, bevor er sich auf seine Lebensgefährtin stürzte. In ein Auge stach der Angeklagte, verlor beim Kampf aber das Messer und drückte deshalb seinem Opfer die Finger in die Augen. Wie der im Prozess schweigende Angeklagte im Ermittlungsverfahren zu Protokoll gab, wollte er bis ins Gehirn dringen, um seine vermeintliche Ehefrau sicher zu töten. Birgit K. befindet sich in psychologischer Behandlung, hat zwei Augenoperationen hinter sich und hofft, dadurch wieder etwas sehen zu können. Zivilrechtlich fordert sie 300.000 Euro Schmerzensgeld von Manfred K.

Der nahm das Urteil gelassen hin. Ihm sollen in der Psychiatrie Medikamente verabreicht werden, die ihn von seiner Paranoia befreien.