Amtsgericht verurteilt Kisdorfer zu einer Bewährungsstrafe

Norderstedt. Es war ein Schock in der Abendstunde: Henrik M., 20, und seine beiden Freunde verließen gegen 22 Uhr an einem Märztag vergangenen Jahres gerade einen Getränkemarkt an der Hamburger Straße in Henstedt-Ulzburg, als aus einer benachbarten Spielhalle ein junger Mann kam und von Henrik M. die Geldbörse verlangte. Der Henstedt-Ulzburger weigerte sich zunächst - doch nach einem groben Faustschlag ins Gesicht rückte er die Geldbörse schließlich doch raus. Die Beute fiel gering aus: Drei Euro sowie Fahrkarte, EC-Karte und Krankenkarte befanden sich in der Börse. Die Karten gab der Schläger Mathias S., 24, aus Kisdorf seinem Opfer am nächsten Tag reumütig zurück.

Angeklagter sagt vor Gericht aus, dass er am Tattag getrunken hatte

Nun muss sich Mathias S. wegen Raubes vor dem Schöffengericht in Norderstedt verantworten. Er habe am Tattag schon am Vormittag zu trinken begonnen, erzählt der Angeklagte. An die Raubtat erinnert er sich angeblich kaum noch, sei aber am nächsten Tag über sich selbst entsetzt gewesen, als seine Kumpel ihm von dem Vorfall berichtet hatten.

Richter Jan Buchert spricht den Angeklagten darauf an, dass er sein Opfer unter Druck gesetzt haben soll, damit es seine Anzeige zurückziehe. Er habe Henrik M. darum "gebeten" und sich entschuldigt, gibt der Angeklagte zu. Henrik M. bestätigt, dass der Angeklagte ihn darum bat, die Anzeige zurückzunehmen, angeblich ohne Drohung. Der Faustschlag habe keine schlimme Verletzung verursacht, und mit der Entschuldigung sei für ihn die Sache erledigt gewesen, so der Zeuge. Richter Buchert erklärt, dass ein Raub ein Offizialdelikt sei, das der Staat von Amts wegen verfolgen müsse.

Mehrere Zeugen werden vernommen, Freunde des Täters und des Opfers, die allesamt das Geschehen herunterspielen und auf alkoholbedingte Gedächtnislücken verweisen oder auf den langen Zeitraum seit der Tat - da könne man sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern.

Der Verteidiger betont mehrfach, dass sein Mandant, der unter der Trennung seiner Eltern litt und nur einen Förderschulabschluss schaffte, ein erhebliches Alkoholproblem habe. Der Angeklagte, der zurzeit arbeitslos ist, trinkt nach eigenen Angaben seit seinem zwölften Lebensjahr. Vier Eintragungen finden sich im Vorstrafenregister, zwei weitere Verfahren laufen nach Auskunft des Anwaltes. Inzwischen geht der Angeklagte regelmäßig zu einer Suchtberatungsstelle und strebt einen Hauptschulabschluss an.

Verurteilt wird er zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung und zwar wegen räuberischer Erpressung, da Henrik M. das Portemonnaie aus Angst vor weiterer Gewalt herausgab, der Angeklagte es ihm also nicht, wie bei einem Raub vorausgesetzt, gewaltsam wegnahm. Das Gericht geht von einem minderschweren Fall aus, da die Beute gering und die Verletzung nur leicht war. Der Angeklagte erhält einen Bewährungshelfer und die Auflage, seine Therapiebemühungen fortzusetzen.