Norderstedter erhält Bewährungsstrafe und entschuldigt sich bei der Mutter des Opfers

Norderstedt. Er habe ein Bedürfnis nach Nähe gehabt, da er nach der Trennung von seiner Frau schon lange allein lebe - so begründet der Angeklagte Hans S., 50, vor dem Amtsgericht in Norderstedt den ihm vorgeworfenen Kindesmissbrauch, der nach seiner Ansicht nicht sexuell begründet sei.

Der Angeklagte soll der damals elfjähigen Freundin seiner Tochter im Juni letzten Jahres in seiner Norderstedter Wohnung unter das T-Shirt gefasst und ihre Brust gestreichelt haben. Außerdem soll er dem verschreckt aus dem Kinderzimmer flüchtenden Mädchen die Leggings samt Schlüpfer heruntergezogen und ihr Klappse auf das blanke Gesäß verpasst haben.

Alle Beteiligten hoffen auf einen kurzen Prozess

Der Verteidiger hat ein Geständnis seines Mandanten angekündigt, und so hoffen alle Beteiligten auf einen kurzen Prozess, um dem Missbrauchsopfer eine gerichtliche Aussage zu ersparen. Doch der Angeklagte windet sich und redet um den heißen Brei herum: Er habe an dem Tag schon am Nachmittag einige Biere getrunken, als er im Kinderzimmer nach den spielenden Mädchen habe sehen wollen. Im Zimmer sei er über ein Playmobilhaus gestolpert und zu der Freundin seiner Tochter auf das Bett gefallen. Er habe das Mädchen durchgekitzelt und dabei vielleicht versehentlich ihre Brust berührt. Dann habe er das hinauslaufende Kind festgehalten und dabei sei die Hose heruntergerutscht. Es sei alles nur ein Herumgealber und ein Spiel gewesen.

Richterin Claudia Naumann stellt fest, dass das kein Geständnis sei. Sie müsse folglich einen neuen Termin anberaumen und das Mädchen als Zeugin laden. Das wolle er auf keinen Fall, versichert der Angeklagte, der nach einigem guten Zureden seitens des Verteidigers schließlich sichtlich aufgewühlt mit der ganzen Wahrheit herausrückt. Ja, er habe dem Mädchen die Brust gestreichelt. Völlig verschreckt sei sie dann aus dem Zimmer geflüchtet und im Flur über einen Teppich gestolpert. Er habe sie verfolgt und ihr die Hose heruntergezogen, gibt der Angeklagte zu und beeilt sich zu betonen, dass er keinesfalls pädophil veranlagt sei. Der in einem Kinderhospiz in der Verwaltung ohne Kontakt zu den Kindern arbeitende Norderstedter räumt ein, dass ihm erst später bewusst geworden sei, was er angerichtet habe. Er liebe Kinder über alles, so der Angeklagte, der sich bei der Mutter seines Opfers entschuldigt. Diese berichtet davon, dass ihre Tochter seit diesem Erlebnis verschlossener und ernster geworden sei. "Kriegen sie sich in den Griff!" rät sie dem Angeklagten, der nach Angaben unter anderem seiner Ex-Frau zu viel trinkt und einige psychische Probleme hat.

Das Ganze habe einen eindeutig sexuellen Bezug gehabt

Die Richterin rechnet es dem Mann hoch an, dass er ein Geständnis ablegte. Das Ganze habe einen eindeutig sexuellen Bezug gehabt und sei kein Ausrutscher gewesen, betont die Juristin.

Das Urteil gegen den Mann, der bisher einmal wegen Trunkenheit am Steuer vorbestraft ist, lautet auf zehn Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte 2400 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.