Erster Kooperationsvertrag zwischen Jobcenter und Jugendämter

Kreis Segeberg . Der Kreis Segeberg, die Stadt Norderstedt und das Jobcenter des Kreises Segeberg haben einen entscheidenden Schritt gemacht, um junge Arbeitslose in besonderen Lebenslagen zu helfen. Erstmals wurde in Schleswig-Holstein ein Kooperationsvertrag zwischen den Jugendämtern und dem Jobcenter in Kraft gesetzt. Norderstedts Stadträtin Anette Reinders, Landrätin Jutta Hartwieg und Jobcenter-Geschäftsführer Michael Knapp unterzeichneten Mittwoch im Büro der Landrätin die Vereinbarung.

Was zunächst einmal sehr bürokratisch klingt, hat einen sehr realen Hintergrund. Junge Menschen ohne Arbeit werden betreut oder gefördert - bisher allerdings agierten die zuständigen Stellen unabhängig voneinander. Künftig können sie im Bedarfsfalle zusammenarbeiten, um eine Lösung im Sinne der Betroffenen zu erreichen. Arbeitslose junge Menschen müssen bis zum 25. Lebensjahr im Elternhaus bleiben, in vielen Fällen - und davon gibt es auch im Kreis Segeberg zahlreiche - funktioniert das Zusammenleben aber nicht mehr. Wenn also erkannt wird, dass ein arbeitsloser junger Mensch die Familie der Eltern aus besonderen Gründen dringend verlassen muss, arbeiten Jobcenter und die Jugendämter des Kreises oder der Stadt Norderstedt künftig Hand in Hand. Das war bisher nicht möglich.

Die Daten zwischen den Jugendämtern und dem Jobcenter können ausgetauscht werden - allerdings nur mit Einverständnis der Betroffenen. "Wir wollen Transparenz im Hinblick auf die möglichen Hilfeangebote und Hilfeverfahren beider Seiten schaffen", sagt Jobcenter-Geschäftsführer Michael Knapp. Wird erkannt, dass ein arbeitsloser junger Mensch vor dem 25. Geburtstag das Elternhaus wegen nicht zumutbarer Verhältnisse verlassen muss, finanziert das Jobcenter die Wohnung. Die Problematik in der Familie muss allerdings deutlich sein. "Wenn sich jemand beschwert, dass der Wäschetrockner regelmäßig unter Protest geleert werden muss, ist das sicher noch kein Grund", sagt Michael Knapp. Das Jugendamt müsse dem Jobcenter die Notwendigkeit eines Auszuges bescheinigen.

Auch der umgekehrte Weg ist denkbar: Wenn das Jobcenter möchte, dass ein junger Mensch in eine Qualifizierungsmaßnahme soll, wird das Jugendamt kontaktiert.

Landrätin Jutta Hartwieg: "Unser Ziel ist also ein kurzer Draht für einen schnelleren Informationsaustausch, um durch eine schnellere und bessere Bedarfsermittlung Betreuungslücken zu erkennen." Und Norderstedts Stadträtin Anette Reinders empfindet die Vereinbarung ebenfalls als zukunftsweisend: "Eine Verstärkung der Zusammenarbeit macht Sinn."

War eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden bisher nur in Einzelfällen auf Initiative von Mitarbeitern möglich, so wird jetzt systematisch und verpflichtend kooperiert. Vorbild ist dabei Hamburg, wo es dieses Modell schon seit einiger Zeit gibt. Bis die Zusammenarbeit so reibungslos funktioniert wie in der Hansestadt, wird es nach Ansicht der Beteiligten allerdings noch eine Weile dauern. "Es ist noch viel Luft nach oben in der Vernetzung drin", sagt Michael Knapp. Für alle Beteiligten ist der Kooperationsvertrag ein "Meilenstein" auf dem Weg zu einer Sozialraumorientierung, in der es zu einer konzeptionellen Ausrichtung sozialer Arbeit kommt, bei der es nicht darum geht, Einzelpersonen mit pädagogischen Maßnahmen zu verändern, sondern Lebenswelten so zu gestalten und Verhältnisse zu schaffen, die es Menschen ermöglichen, besser in schwierigen Lebenslagen zurechtzukommen. Um die Zusammenarbeit zu verbessern, sollen Mitarbeiter des Jobcenters und der Jugendämter einmal im Jahr bei einer Tagung zusammenkommen, um Probleme er erörtern.