Norderstedt und Henstedt-Ulzburg legen detailliert fest, wie die Kommunalpolitiker für sich und ihre Ziele in Zukunft werben dürfen.

Norderstedt/Henstedt-Ulzburg. Es kann nicht jeder hängen, wie er will. Die Parteien müssen die Plakate für die Kommunalwahl nach festen Vorgaben aufstellen. Und dabei gilt grundsätzlich gleiches Recht für alle - egal, ob es sich um die "Großen" wie SPD und CDU handelt oder die sogenannten Kleinen, die oft genug das Zünglein an der Waage sind. Die Stadtvertretung Norderstedt hat beschlossen, dass jede Partei oder Wählervereinigung jeweils 100 Plakatstandorte nutzen darf. In Henstedt-Ulzburg soll die Anzahl der Plakate mit einem Trick verdoppelt werden.

Die Aufsteller dürfen doppelseitig mit Wahlslogans, Gruppenbildern, Konterfeis der Spitzenkandidaten oder Porträts der landes- und bundespolitischen Prominenz, die als Wahlhelfer in den Norden kommen, beklebt werden, und zwar im Format A0 oder A1. Dafür entfallen zusätzliche Hinweise für Wahlveranstaltungen. Die Parteien bekommen je 200 Genehmigungs-Aufkleber, die sie auf den Plakaten in der oberen rechten Ecke anbringen müssen. "Plakate, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht den Auflagen entsprechen, werden von Mitarbeitern des Bauhofes entfernt", heißt es im Beschluss der Stadtvertreter.

SPD-Fraktionschef Lange hatte vor gut drei Jahren Ungerechtigkeiten entdeckt

Für die Wahl des Oberbürgermeisters gelten die gleichen Vorgaben - ein lapidarer Satz, der aber letztlich die Diskussion um präzise Regeln für die Aufstellung der Wahlplakate erst ins Rollen gebracht hatte. SPD-Fraktionschef Lange hatte beim Kampf um den Chefsessel im Rathaus vor gut drei Jahren Ungerechtigkeiten entdeckt. Mindestens 100 Wahlplakate von Amtsinhaber Hans-Joachim Grote seien illegal platziert worden. Außerdem hat Lange weitere 100 Stellschilder einer politischen Jugendorganisation ermittelt, die es zu dieser Zeit eigentlich noch gar nicht in Norderstedt gab: Gemeint sind Grote-Werbeplakate der Jungen Union, die damals gerade erst auf dem Weg in die politische Welt war.

Und der fleißige SPD-Fraktionschef trug noch mehr Ungereimtheiten zusammen. So zum Beispiel 100 zusätzlich genehmigte Plakate "einer Partei" im letzten Landtagswahlkampf. All das bewog Lange dazu, einen Brief an den Hauptausschuss zu schreiben. Die Politiker sollten ein für allemal Klarheit schaffen, nach welchen Grundsätzen die Verwaltung Wahlplakate genehmigt. Diesem Wunsch sind die Stadtvertreter jetzt nachkommen.

Der Beschluss sieht weiter vor, dass geprüft wird, ob die 26 städtischen Plakattafeln durch weitere Standorte ergänzt werden. Fest steht schon, dass die Parteien am "TaLa-Treff" an der Tangstedter Landstraße zusätzlich für ihre Kandidaten und Inhalte werben dürfen. Außerdem will die Stadt sechs Plakatwände zur Verfügung stellen, die im "Windhundverfahren" vergeben werden, wer sich zuerst meldet, bekommt den Werbeplatz. Abgeschafft hingen haben die Stadtvertreter dieses Verfahren für die Vergabe der Infostände in der gut frequentierten De-Gasperi-Passage am Herold-Center. Der bei den Parteien äußerst beliebte Standort wird an die Parteien vergeben, die jetzt in der Stadtvertretung sind - und zwar nach der Anzahl der jeweiligen Sitze. Schließlich sieht die Regelung vor, dass die Wahlplakate sechs Wochen vor dem Wahltermin am 26. Mai aufgestellt werden dürfen und eine Woche danach wieder verschwunden sein müssen.

Hauptausschuss berät über eine Modifizierung der Regeln

In Henstedt-Ulzburg berät der Hauptausschuss am Dienstag, 12. März, über eine Modifizierung der Regeln für die Wahlwerbung. Die CDU will durch einen Trick erreichen, dass sich die vorgeschriebene Zahl großer Plakate (DIN A0 oder DIN A1) von 48 auf 96 verdoppelt: Kunststoffaufsteller an Laternenmasten sollen künftig beidseitig mit Plakaten beklebt werden, tatsächlich aber sollen die doppelseitig genutzten Aufsteller als ein Plakat gelten. Sollte der Antrag angenommen werden, hat jede Partei oder Wählervereinigung die Möglichkeit, 96 Plakate im Ort zu verteilen. Hinzu kommen fünf von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Plakatwände. Außerdem ist in jedem Henstedt-Ulzburger Ortsteil pro Partei ein Informationsstand im öffentlichen Verkehrsraum zulässig. Wer gegen diese Regelungen verstößt, wird zur Kasse gebeten: Dann muss eine Nutzungsgebühr nicht nur für ein falsch aufgehängtes Plakat gezahlt werden, sondern für die gesamte Wahlwerbung.