Jahrelang hatte die WHU dafür gekämpft. Jetzt gibt's eine Mehrheit im Hauptausschuss

Henstedt-Ulzburg . So einfach geht's: Jahrelang hatte die Wählergemeinschaft (WHU) die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg gefordert. Vergeblich. Jetzt hat die andere Wählergemeinschaft im Ortsparlament einen Antrag gestellt - und plötzlich steht der Beschluss: Ja, Henstedt-Ulzburg soll ein eigenes Rechnungsprüfungsamt bekommen. Die Fraktion Bürger für Bürger (BfB) hatte den Antrag im Hauptausschuss gestellt. Im vergangenen Jahr hatte die BfB einen entsprechenden Antrag der Wählergemeinschaft noch abgelehnt.

Dem Politikerbeschluss vorausgegangen waren bereits Verhandlungen der Verwaltung mit der Stadt Kaltenkirchen über die Einrichtung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes. Mit Beginn des Jahres 2014 könnten sich beide Orte Personal und Kosten teilen. Kaltenkirchen hatte im vergangenen Jahr ein Prüfungsamt einsetzen müssen, weil die 20.000-Einwohner-Grenze überschritten worden war.

Henstedt-Ulzburg hat zwar fast 28.000 Einwohner, braucht aber kein eigenes Amt, weil es immer noch Gemeinde und nicht Stadt ist. Im Fünf-Jahres-Rhythmus kommt das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg nach Henstedt-Ulzburg, um Unterlagen zu sichten; ansonsten gibt es einen Rechnungsprüfungsausschuss, der mit ehrenamtlichen Politikern aus der Gemeinde besetzt ist und sich zweimal im Jahr trifft, um Rechnungen und Haushaltsvorgänge zu prüfen.

WHU-Anträge auf Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes waren in den vergangenen Jahren von den anderen Fraktionen regelmäßig ins Lächerliche gezogen worden. Der frühere Bürgermeister Dornquast hatte zudem mehr als einmal durchblicken lassen, er sei gegen die Einrichtung eines solchen Amtes und würde sich , falls es je eine politische Mehrheit geben sollte, als Verwaltungschef nicht an einen solchen Beschluss halten.

Ein Rechnungsprüfungsamt hat weitreichende Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört das Begleiten von Auftragsvergaben, die Prüfung von Investitionsabrechnungen, die Verwendungen von Zuschüssen an Dritte und die Prüfung, ob die örtlichen Finanzen im Landesvergleich auffällig sind.