Elektronikschrott günstig loswerden? Kein Problem, eigentlich

Henstedt-Ulzburg . Privater Elektronikschrott kann auf den Recyclinghöfen des Wege-Zweckverbandes kostenlos abgegeben werden. In vielen Teilen des Kreises Segeberg und zurzeit vor allem in Henstedt-Ulzburg bieten derzeit allerdings vermehrt Sammelunternehmen ihre Dienste an. Die Sammlungen werden per Flyer meist für den darauffolgenden Tag angekündigt - aber: Diese Sammlung sind illegal und nicht genehmigt. Darauf weist die Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg hin.

Hintergrund sei Gewinnerzielung auf billigste Art und Weise

Die Haushalte werden aufgefordert, zum Beispiel Kühlgeräte, E- Herde, Waschmaschine oder auch Kleingeräte an den Straßenrand zur Abholung bereitzustellen. Im Regelfall erfolgt durch die Sammler ein nicht sachkundiger Umgang mit den Geräten, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde. "Die Geräte werden "ausgeschlachtet", Betriebsflüssigkeiten können austreten und können so nicht unerhebliche Schäden verursachen; einige Sammler verschiffen die Geräte nach Feststellung der Behörde auch ins Ausland, wo sie ebenfalls von üblicherweise nicht kundigen Personen behandelt werden." Hintergrund sei immer die Gewinnerzielung auf billigste Art und Weise.

Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unterliegen gewerbliche Sammlungen einer grundsätzlichen Anzeigepflicht. Ausgenommen von gewerblichen Sammlungen ist jedoch das Sammeln von gefährlichen Abfällen. Elektronik- oder Elektronikaltgeräte sind grundsätzlich als gefährlicher Abfall anzusehen und aus diesem Grunde von derartigen Sammlungen ausgeschlossen. Die Erfassung von Altgeräten erfolgt ausschließlich durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Wege-Zweckverband) oder den Vertreiber und Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten.

Erfolgt trotzdem eine Sammlung, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

Sobald ein verwertbares Kennzeichen oder sonstige Angaben über das Fahrzeug, Kopien des Flyers, Angaben über die sammelnden Personen oder auch Fotos vorliegen, leitet der Kreis ein Ermittlungsverfahren ein.