Ein Norderstedter Pärchen muss eine Geldstrafe zahlen

Norderstedt. Ronald H., 50, und seine Freundin Kataryna S., 39, aus Norderstedt müssen sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil sie zusammen mit einem Bekannten Fahrräder gestohlen haben sollen: Kataryna S. soll gemeinsam mit dem dritten Täter Ende August vergangenen Jahres vor einem Haus an der Kiebitzreihe die Schlösser eines Damen- und eines Herrenrades mit einem Bolzenschneider durchtrennt und die Räder zum Abtransport zum Auto von Ronald H. gebraucht haben, der in der Nähe des Tatortes wartete.

Der 50-jährige Angeklagte behauptet allerdings vor dem Amtsgericht, nichts von den Diebstählen gewusst zu haben. Auch Kataryna S., die vor zwei Jahren nach Deutschland kam, kaum deutsch spricht und meistens auf der Straße lebt, mimt die Unschuldige. Sie sei zwar bei dem Fahrradklau dabei gewesen, habe aber nur daneben gestanden und die Räder nach dem Knacken der Schlösser über die Straße geschoben. Haupttäter sei der nicht anwesende Bekannte, dem getrennt der Prozess gemacht wurde. Ihm habe sie einen Gefallen tun wollen, als er sie bat, ihr zu helfen. Dieser Bekannte habe sie nämlich beschützt, wenn sie in einer Einkaufspassage geschlafen habe.

Gut dass Markus S., 28, aus Norderstedt an jenem Abend das Bedürfnis hatte, eine Zigarette zu rauchen. Er beobachtete von seinem Balkon aus, wie sich ein Mann und eine Frau an den Fahrrädern zu schaffen machten. Der 28-Jährige ist sich sicher, dass auch die Frau mit einem Werkzeug an dem Schloss herumhantierte.

Markus S. rief die Polizei, die alle drei mutmaßlichen Diebe am Auto von Ronald H., das in einem Waldweg geparkt war, antraf. Das Werkzeug und ein Fahrradkorb wurden in dem Auto gefunden, aber Ronald H. bestreitet dennoch, etwas gewusst zu haben. Er habe seine Freundin zur Arbeit gefahren - um was für eine Arbeit es sich handelte, weiß er angeblich nicht. Später habe er in dem Auto mit seiner Freundin übernachten wollen, da sie bei seiner Mutter rausgeflogen seien.

Richterin Katrin Thron ist davon überzeugt, dass die beiden Angeklagten genau gewusst haben, dass ihr Bekannter die Diebstähle beging und zwar mit ihrer Hilfe. Eine Mittäterschaft könne aber nach Meinung der Richterin beiden Angeklagten nicht nachgewiesen werden.

Eine Verurteilung erfolgt deshalb wegen Beihilfe zum Diebstahl. Der zur Tatzeit alkoholisierte Ronald H. verlor durch die Tat bereits in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren seinen Führerschein für einige Zeit. Nun kommt für den Caravanverkäufer noch eine Geldstrafe von 600 Euro dazu. Die als "Hinz & Kunz"-Verkäuferin arbeitende Kataryna S. muss 300 Euro Strafe zahlen.