27-Jähriger muss wegen Fundunterschlagung 800 Euro zahlen

Norderstedt. Die Anklage lautet auf Diebstahl. Torben K., 27, aus Norderstedt soll im August des vergangenen Jahres in seiner Heimatstadt ein Mountainbike gestohlen haben.

Das sieht der Angeklagte allerdings ganz anders: Vor dem Amtsgericht in Norderstedt besteht er darauf, dass er sich das Rad nur ausgeliehen habe. Nach einer Feier an der sogenannten Costa Kiesa habe er sein eigenes Rad dort stehen lassen und sei mit einem Bekannten in die Stadt gefahren, wo man bei einem Kumpel noch einige Biere getrunken habe. Danach habe er keine Lust gehabt, zu Fuß nach Hause zu gehen. Ein Freund gab ihm den Tipp, dass am Wilhelm-Busch-Platz immer Fahrräder stehen, die nicht abgeschlossen sind - da könne er sich doch eines nehmen, berichtet der junge Mann.

An besagter Stelle fand der 27-Jährige dann auch das nicht abgeschlossene Mountainbike, mit dem er davonfuhr. Er kam jedoch nur etwa 500 Meter weit, denn am Schmuggelstieg wurde er von der Polizei gestellt. Polizist Torsten S., 37, berichtet, dass der Angeklagte bei Rot über die Fußgängerampel gefahren sei. Er habe den polizeibekannten jungen Mann angesprochen, doch der habe nur das Fahrrad weggeworfen und zu Fuß die Flucht angetreten, die mit einem Sturz über einen Zaun endete.

Der Angeklagte blutete stark am Kopf, musste ärztlich versorgt werden und wurde dann, da gegen ihn ein Haftbefehl vorlag, ins Gefängnis nach Kiel gebracht. Wegen einer Verurteilung aus dem April letzten Jahres sitzt der Norderstedter noch bis Mai ein.

Das Vorstrafenregister sei ein kleines Buch, in dem sich eine Vorstrafe, zumeist wegen Diebstahls, an die andere reihe, so Richterin Katrin Thron, die keinen Hehl daraus macht, dass sie dem Angeklagten nicht glaubt, dass er das Rad zurückgeben wollte. Andererseits ist das Rad nach Einschätzung des Polizisten nur etwa 50 Euro wert und befindet sich bis heute auf dem Revier. Die Verteidigerin argumentiert, Torben K. müsse freigesprochen werden, weil das Rad doch herrenlos gewesen sei.

Die Verurteilung erfolgt schließlich wegen Fundunterschlagung, denn der Angeklagte hätte das Rad nicht einfach an sich nehmen dürfen, so die Richterin. Die Strafe fällt relativ hart aus: 800 Euro Geldstrafe soll der Angeklagte zahlen, wobei die Richterin ihn auf die Möglichkeit hinweist, dass auf Antrag die Strafe abgearbeitet werden könne. Das wäre für den Norderstedter doch genau das Richtige, um wieder zu einem geregelten Leben zu finden.