Waldemar von Mohl leitete von 1932 bis 1945 die Kreisverwaltung

Bad Segeberg. Das Bild von Waldemar von Mohl bleibt vorerst in der Ehrengalerie der ehemaligen Landräte des Kreises Segeberg hängen. Allerdings werden die Person und das Wirken des Landrats durch einen unabhängigen Historiker untersucht. Von Mohl amtierte von 1932 bis 1945 und war damals von einem bereits von Nationalsozialisten dominierten Kreissausschuss eingesetzt worden. Da er offenbar den Nazis keinen Grund für die Entfernung aus dem Amt gegeben hatte, vielmehr 1937 der NSDAP beitrat, hatte die Fraktion der Linkspartei im Kreistag gefordert, das Porträt bis zum Ergebnis einer Untersuchung abzuhängen (wir berichteten). Sie stützt sich dabei auf die Untersuchung des Alvesloher Historikers Gerhard Hoch, der Amtszeit und Wirken in einem 2001 erschienenen Buch dargestellt hat.

Auf dieses Buch stützt sich auch Landrätin Jutta Hartwieg bei der Antwort auf eine Anfrage der Linken. Es "bestehen berechtige und vielleicht sogar gravierende Zweifel an der demokratischen Haltung und amtsbezogenen Integrität des Landrats von Mohl", schreibt Hartwieg. Allerdings sei bislang nicht erkennbar oder gar bewiesen, dass von Mohl an Verbrechen oder Gräueltaten der Nationalsozialisten mitgewirkt oder solche verantwortet habe. Sie halte eine öffentliche Debatte und Aufklärung für sinnvoll, werde aber die Porträts von Mohls in den Kreisgebäuden vorerst nicht entfernen - neben dem Foto in der Galerie hängt noch ein Ölgemälde im Haus Segeberg, dem Amtssitz der Landrätin.

Die Mehrheit der Kreispolitiker im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport schloss sich dieser Auffassung an. Wilfried Wengler (CDU) sagte, dass Gerhard Hoch in seinen Augen keine kompetente Person sei, da er kein Historiker, sondern Hobby-Historiker ist. Er sprach sich für ein kompetentes Gutachten aus, bevor man sich mit der möglichen Kommentierung des Porträts befasse. Alexander Wagner (SPD) sagte dagegen: "Ich halte es für geboten, dass das Bild umgehend abgehängt wird." Und Heinz-Michael Kittler (Linke) wies darauf hin, dass in dieser Frage politisch entschieden werden müsse. Die Kategorie einer juristischen Schuld greife nicht, da es für viele der Taten der Nationalsozialisten damals noch kein Gesetz gegeben habe. Kreisarchivar Erwin Boldt riet in der Debatte dazu, das Institut für Zeit- und Regionalgeschichte in Schleswig mit dem Gutachten zu beauftragen.