Die Justiz prüft die Freilassung eines mutmaßlichen Norderstedter Totschlägers. Auch das Wahlstedter Missbrauchsverfahren verzögert sich.

Norderstedt/Wahlstedt. Für Heinrich W. steigen die Chancen, aus der Untersuchungshaft freizukommen. Nachdem es das Landgericht Kiel nicht rechtzeitig geschafft hat, einen Termin für einen Prozess gegen den Norderstedter anzuberaumen, prüft jetzt das Oberlandesgericht, ob der Haftbefehl aufgehoben werden muss. Damit wäre der Mann frei, der am 16. August 2012 seine 47 Jahre alte Frau Bärbel mit bloßen Händen getötet haben soll.

Wie berichtet, ist die Schwurgerichtskammer in Kiel dermaßen überlastet, dass sie nicht binnen eines halben Jahres nach der Inhaftierung des Angeklagten mit dem Prozess beginnen konnte. In einem solchen Fall sieht das Gesetz eine Haftprüfung durch die nächste Instanz, das Oberlandesgericht, vor. Die Frist läuft am 17. Februar ab. Gerichtssprecher Sebastian Brommann geht davon aus, dass W. erst im April vor Gericht stehen wird.

Die Akten des Norderstedters sind am Dienstag beim Oberlandesgericht in Schleswig eingetroffen. Eine Entscheidung, ob W. als freier Mann auf seinen Prozess warten kann, fällt vermutlich binnen weniger Wochen.

Derzeit wird die Justiz von einer Flut von Verfahren überrollt

Die Kieler Staatsanwaltschaft wirft W. Totschlag vor. Am 16. August sollte es in dem Reihenhaus am Weg am Denkmal zu einer letzten Aussprache zwischen den zerstrittenen Eheleuten kommen, die getrennt voneinander lebten. Das Treffen endete mit einem Verbrechen: Der damals 48-jährige Elblotse schlug und würgte seine Frau. Dann rief er die Polizei.

Einem Notarztteam gelang es, Bärbel W., wiederzubeleben. Doch kurz darauf erlag die Mutter von drei Kindern im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Sie wurde nach einer bewegenden Trauerfeier in Norderstedt beigesetzt. Noch am Tatort hatte die Polizei Heinrich W. festgenommen, die Mordkommission übernahm die Ermittlungen.

Dass zwischen der Inhaftierung eines Beschuldigten und dem Prozessbeginn mehr als sechs Monate vergehen, sei nicht die Regel, sagte Brommann. Bislang sei im Landgerichtsbezirk noch kein Angeklagter aus der Untersuchungshaft entlassen worden, ohne dass das Verfahren begonnen habe. Derzeit wird die Justiz jedoch von einer Flut von Verfahren überrollt. Das einzige Schwurgericht in Kiel sei mit einer ungewöhnlichen großen Zahl von Verfahren beschäftigt, sagte der Gerichtssprecher.

Die Staatsanwaltschaft wirft Hans F. Missbrauch in 35 Fällen vor

Brommann bestätigte, dass sich auch in einem weiteren spektakulären Kriminalfall aus dem Kreis Segeberg der Beginn des Prozess ungewöhnlich lange hinauszögert. Im August 2011 nahm die Polizei den Rentner Hans F. aus Wahlstedt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern fest, doch der 84-Jährige hat bis heute nicht vor Gericht gestanden. Auch die Jugendkammer des Landgerichts, die den Fall verhandeln wird, ist überlastet.

Die Staatsanwaltschaft wirft F. sexuellen Missbrauch in 35 Fällen, viermal soll es bei einem Versuch geblieben sein. Seine Opfer waren Mädchen im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren, die F. in der Wahlstedter Kleingartenkolonie "Abendfrieden" traf.

F. soll die Kinder mit Hasen, Hamstern und Meerschweinchen, die er auf seiner Parzelle hielt, zu sich gelockt haben. Damit die Mädchen die Tiere besser sehen können, habe Hans F. sie hochgehoben und ihnen dabei in den Schritt gefasst.

Die ältesten Fälle sollen sich 1991 ereignet haben, die letzte Anzeige stammt aus dem August 2011. Damals hatte sich der Kleingärtner selbst der Polizei gestellt, nachdem eines der Mädchen versucht hatte, ihn zu erpressen und danach die Anzeige erstattete.

In einem weiteren Fall muss sich Hans F. wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll in Wahlstedt ein Mädchen mit Stacheldraht verletzt haben, weil es sich von ihm abgewandt habe.

2011 sprach die Kieler Staatsanwaltschaft von zügigen Ermittlungen, sodass das Verfahren nach Abschluss der Ermittlungen noch im selben Jahr beginnen könne. Hans F. saß damals zunächst in einem Untersuchungsgefängnis ein, später kam er in die Psychiatrie, wurde jedoch auf richterlichen Beschluss entlassen. Ausschlaggebend waren offenbar das hohe Alter des Täters und die Einschätzung, dass keine Fluchtgefahr bestehe. Nach Informationen des Hamburger Abendblatts pflegt F. seine kranke Ehefrau und lebt mit ihr in einem Pflegeheim.

Dass Hans F. nicht im Gefängnis auf seinen Prozess warten muss, ist einer der Gründe, warum das überlastete Gericht den Verfahrensbeginn immer weiter hinausschiebt. "Haftsachen haben Vorrang", sagt Brommann. Der Prozess gegen den Wahlstedter werde voraussichtlich "in den kommenden Monaten" beginnen, sagte er.