Angeklagter muss nun eine Geldstrafe von 700 Euro zahlen

Norderstedt. Stavros M., 38, aus Wesel stellt sich selbst als Betrugsopfer dar: Er habe geglaubt, dass die von ihm Anfang März vergangenen Jahres in einem An- und Verkaufsladen in Norderstedt veräußerten Goldketten echt seien, behauptet er vor dem Amtsgericht in Norderstedt.

Ein Mann, an dessen Namen er sich nicht mehr erinnere, habe ihm die beiden Ketten gegeben und an der Straßenecke gewartet, als er in den Laden gegangen sei. 380 Euro kassierte der Angeklagte für die Ketten, die nach Auskunft der Aufkäuferin Bianca K., 35, aus Norderstedt täuschend echt ausgesehen hätten. Beide Ketten hätten am Verschluss einen Stempel gehabt. Ein erster Schnelltest habe die Echtheit des Goldes bestätigt, sagt die Zeugin im Prozess aus. Wenn man so eine Kette mehrmals in Blattgold tauche, so die 35-Jährige, bemerke man die Fälschung zunächst nicht.

Der Angeklagte, der einen Ausweis vorgelegt und seine Adresse angegeben hatte, war verschwunden, als die Fälschung schließlich doch aufgedeckt wurde. Wie er vor Gericht zugibt, waren die vorgelegten Papiere gefälscht, auch diese habe er von seinem Auftraggeber bekommen, sagt Stavros M.

Schließlich rückt der Angeklagte damit heraus, dass er mit seinem Auftraggeber gemeinsam quer durch Deutschland gereist sei und mit falschen Personalien Schmuck verkauft habe. Er sei stets vorgeschickt worden, um die Geschäfte abzuwickeln. Dafür habe der von Hartz IV lebende Mann pro Tag 50 Euro erhalten. Für das Geld habe er Kokain gekauft.

Die Tatsache, dass bei den Geschäften falsche Namen und Papiere benutzt wurden und sich der Auftraggeber im Hintergrund hielt, müsse dem Angeklagten deutlich gemacht haben, dass hier etwas nicht koscher sei, resümiert der Staatsanwalt, der dem Angeklagten seine Unwissenheit nicht abnimmt. Der Angeklagte, der wegen kleinerer Delikte viermal vorbestraft ist, wird von Amtsrichter Jan Buchert wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt, die er in 50-Euro-Raten abstottern darf.