Autofahrer hält Vorwürfe für aus der Luft gegriffen. Gericht will jetzt einen Augenzeugen befragen

Norderstedt. Am Freitag vor Pfingsten 2012 soll Andre S., 34, aus Norderstedt einen Radfahrer angefahren und davongebraust sein, ohne sich um den zu Boden gefallenen Mann zu kümmern. Der wegen Körperverletzung und Fahrerflucht Angeklagte hält die Vorwürfe für aus der Lust gegriffen.

Vor dem Amtsgericht in Norderstedt erzählt er, wie er am besagten Abend vom Krummen Weg in Norderstedt in die Tannenhofstraße habe abbiegen wollen. Den sich nähernden Radfahrer habe er gesehen und seinen Audi zurückgesetzt, um ihn vorbei zu lassen. Dass er trotzdem noch ein Stück auf dem Fahrradweg gestanden habe, gibt S. zu, das sei an der Stelle gar nicht anders möglich, wenn man die Straße einsehen wolle, so der Angeklagte.

Der Radfahrer habe angehalten und ihn beschimpft, worauf er erwidert habe: "Wo soll ich denn hin?" und seinen Weg fortgesetzt habe.

Radler Alexander P., 33, behauptet, er habe gar nicht an dem Audi vorbeifahren können, da dieser den Radweg blockiert habe. Plötzlich habe der Audi Gas gegeben, sei gegen sein Vorderrad gefahren und abgebogen, während er zu Boden gegangen sei.

Richter Jan Buchert wundert sich darüber, dass der Verletzte erst vier Tage später zum Arzt ging. Erst bei seiner Arbeit als Straßenbauer habe er die Schmerzen bemerkt, erwidert der Zeuge. Bei seiner polizeilichen Vernehmung sagte P. aus, der Audi habe ihn mit der Fahrertür gestreift. Jetzt spricht er von der hinteren Seite des Fahrzeugs, das ihn berührt hat.

Das kann nach Meinung des Verteidigers nur auf einen Freispruch für seinen Mandanten hinauslaufen. Der Richter ist nicht davon überzeugt und Alexander P. hat noch ein Ass im Ärmel: Es gibt nämlich einen Augenzeugen, der den Unfallhergang gesehen haben soll. Und der soll jetzt vom Gericht befragt werden.