72-Jähriger bestreitet, unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilgenommen zu haben

Kreis Segeberg. Es war Ende November 2011 in den Abendstunden, als Sascha S., 37, aus Fahrenkrug von seinem Wohnort unterwegs nach Wahlstedt an einer Kreuzung anhielt. Ihm fiel ein Fiat Panda aus Richtung Rickling auf, der vor seinen Augen in halsbrecherischer Manier über die Kreuzung schoss.

Wenig später fuhr eben dieser Fiat vor dem Zeugen auf der B 206. Der Wagen raste mal mit 80 km/h durch eine Ortschaft, um einen Moment später sein Tempo auf 20 km/h zu drosseln. Zeitweise streifte der Fiat auch die Bankette. Sascha S. rief die Polizei an und erhielt den Auftrag, dem Wagen zu folgen, was der Zeuge dann auch tat. Der Fahrer des Fiat hielt mehrfach am Fahrbahnrand an, aber wegen der Dunkelheit konnte S. den Fahrer nicht erkennen, wie er vor dem Amtgericht in Bad Segeberg erzählt.

Die Polizei hatte inzwischen die Halteranschrift in Wahlstedt ermittelt und fand den Fiat auf der Hofeinfahrt. Neben dem Wagen lag ein Schuh, die Fahrertür war nicht ganz geschlossen, außerdem steckte der Schlüssel noch.

Im Haus treffen die Beamten auf den stark alkoholisierten Günter M., 72, der bestreitet, gefahren zu sein. Da der lallende Mann nur spärlich bekleidet ist, können sich die Beamten zunächst schwer vorstellen, dass M. der Fahrer gewesen sein soll. Er habe eher wie jemand gewirkt, der gerade aus dem Bett gekommen sei, so einer der Polizisten. Das Haus wird durchsucht und niemand sonst gefunden. Günter M., der dort mit seiner Frau allein lebt, wird wegen Trunkenheit am Steuer angeklagt. Seine Blutprobe ergab 2,25 Promille, alle Indizien sprechen dafür, dass er der Fahrer war. Der Führerschein des Angeklagten konnte jedoch nicht sicher gestellt werden, den hat M. schon vor Jahren wegen einer Trunkenheitsfahrt abgeben müssen.

Vor dem Amtsgericht schweigt der Angeklagte. Der Verteidiger ist der Meinung, es gäbe zu viele Zweifel daran, dass sein Mandant den Fiat gefahren sei, er müsse deshalb freigesprochen werden. Das lehnt Richterin Sabine Roggendorf mit energischen Worten ab: Schließlich wurde der Angeklagte bereits zweimal bei einer Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein erwischt. Es sei auch merkwürdig, dass der Angeklagte keinen Führerschein besitze und es trotzdem in dem Zwei-Personen-Haushalt zwei angemeldete Pkw gebe.

Da der Angeklagte trotz dieser deutlichen Worte zu keiner Aussage bereit ist, setzt die Richterin einen weiteren Termin an. Die Polizisten, die das Haus durchsuchten, sollen als Zeugen vernommen werden.