Bad Segeberg. Viel Geld hat Reiner H., 58, aus Schlammersdorf wirklich nicht: Seit fünf Jahren ist der Krankenpfleger krankheitsbedingt in Rente und muss mit seiner Tochter mit weniger als 700 Euro im Monat auskommen.

Als seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau im Jahr 2010 für längere Zeit in eine Klinik muss, hat H. die Idee, sich für die Versorgung des Familienhaushaltes mit insgesamt drei Kindern von der Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlen zu lassen.

Seine Frau sei dagegen gewesen, erzählt der Angeklagte vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg. Also beschließt er, den Haushalt allein zu schmeißen. Aber die Idee, Geld für eine Hilfe zu beantragen, ließ ihn wohl nicht los. So füllte er ein entsprechendes Formular aus und erfand eine Frau Nissen, die ihm bei der Hausarbeit helfen werde.

Die Krankenkasse zahlte in den Monaten Juli und August 2010 einen Betrag von 2832 Euro an die Familie. Da er die gesamte Arbeit mit dem Haushalt und den Kindern allein bewältigte, habe er sich berechtigt gefühlt, das Geld zu behalten, erzählt der Angeklagte.

Endlich habe er schönes Essen kaufen können, wo die Familie doch sonst von der "Tafel" gelebt habe.

Doch seine Ehefrau, die er in einem Brief an das Gericht als Denunziantin bezeichnet, plagte das Gewissen. Sie meldete der Krankenkasse den Betrug. "Wegen solcher Sachen erhöhen die Krankenkassen ständig ihre Beiträge", stellt Richterin Sabine Roggendorf fest.

Dennoch zeigt sie Verständnis für den Angeklagten, der sich jetzt neben anderen Schulden auch den Rückforderungen der Kasse ausgesetzt sieht.

Um mit den Rückzahlungen einen Anfang zu machen, muss der Angeklagte sechs Monate lang je 25 Euro zurückzahlen. Wenn er diese Auflage erfüllt, ist das Verfahren erledigt.