Verfahren eingestellt. Angeklagter unterzieht sich einer Therapie

Norderstedt. Nicolai Z., 32, wird aus der Justizvollzugsanstalt Billwerder in den Norderstedter Gerichtssaal geführt. Seit Januar vergangenen Jahres sitzt er wegen Delikten im Zusammenhang mit seiner Drogenabhängigkeit im Gefängnis, voraussichtlich noch bis Juli dieses Jahres.

Im Prozess vor dem Amtsgericht geht es um Folgendes: Nicolai Z. soll seine Freundin Monique Z., 25, aus Norderstedt im September 2011 auf einem Hamburger U-Bahnhof geohrfeigt und ihr eine brennende Zigarette an die Wange gehalten haben. Außerdem soll er das iPhone von Monique Z. zerstört und einige Tage später die Haustür des Mehrfamilienhauses, in dem seine Freundin wohnt, eingetreten und ein Handy der Freundin gestohlen haben.

Vor Gericht gibt der Angeklagte wortreiche Erklärungen ab: Das Verbrennen mit der Zigarette sei ein Versehen gewesen, die Ohrfeige gab er der Freundin nur, weil sie einen Asthmaanfall hatte - und das angeblich gestohlene Handy gehörte ihm.

Zugeben muss der Angeklagte aber, dass er das iPhone aus Wut nach einem Streit auf dem U-Bahnhof zertrat. Die Haustür trat der junge Mann ein, weil Monique Z. ihn eingeschlossen hatte und er dringend zur Arbeit musste. Den Schaden habe er inzwischen der Hausverwaltung ersetzt, ebenso wie das iPhone. Er hoffe auf einen Neuanfang mit Monique Z.

Die 25-Jährige sieht das alles ganz anders: Sie wolle mit dem Angeklagten nichts mehr zu tun haben. In der mehrmonatigen Beziehung habe er sie mit seiner Eifersucht gequält und auch nach dem Ende der Beziehung ständig verfolgt. Schon lange habe sie sich trennen wollen, aber Nicolai Z. habe mehrmals mit Selbstmord gedroht.

Der Verteidiger legt sich für seinen Mandanten ins Zeug: Wenn der Angeklagte tatsächlich im Juli aus der Haft käme, könnte er eine Therapie machen. Auch wenn das Brennen mit der Zigarette eine schlimme Sache sei, sollte man nicht die abzusitzende Freiheitsstrafe verlängern. Alle Taten seien in einer schlimmen Phase geschehen, als Z. ständig unter Drogen gestanden habe.

Richter Jan Buchert sieht das ebenso: Die angerichteten Schäden habe der Angeklagte ersetzt, und das Verbrennen mit der Zigarette habe keine schwere Verletzung hinterlassen. Es müsse dem Angeklagten die Möglichkeit einer Therapie gegeben werden. Und so stellt der Richter das Verfahren ein.