Weil er Polizisten beleidigte, muss er nun 600 Euro Strafe zahlen

Kaltenkirchen. Es war Ende Dezember 2011, als Beamte der Kaltenkirchener Polizei zu einem Einsatz im höchsten Haus der Stadt, dem sogenannten Großen Karl gerufen wurden - ein Einsatz, den selbst die hartgesottenen Ordnungshüter nicht so schnell vergessen werden.

Aus dem zehnten Stock rief ihnen ein Mann schon beim Aussteigen entgegen, sie sollten ruhig kommen, er werde sie fertig machen. Vorsichtshalber verließen die Beamten den Fahrstuhl im neunten Stockwerk, eine umsichtige Handlung, denn der Randalierer Mark D., 38, trommelte wie ein Besessener gegen die Fahrstuhltür. Erstaunlicherweise gehorchte der Mann der Aufforderung, nicht näher zu kommen und legte sich auf den Boden. Aus einer Wunde am Arm blutete D. stark. Das Blut sei wie eine Fontäne hervorgeschossen, sagt eine Polizistin im Prozess vor dem Amtsgericht in Norderstedt.

Alsbald lag Mark D. in einer großen Blutlache, ruderte wild mit den Armen und wehrte sich gegen eine Fixierung durch die Beamten, die Verstärkung anforderten. Schließlich gelang es aber, den Angeklagten einigermaßen zu bändigen und mühsam die zehn Stockwerke herunterzuführen. Dabei habe sich der Angeklagte nach Aussage der Polizisten immer wieder nach vorne geworfen und die Beamten fast mitgerissen. Er wolle nicht mehr leben, wiederholte der Mann und wollte sich offenkundig die Treppe hinabstürzen. Wie sich herausstellte, hatte sich der Kaltenkirchener die Schnittwunde beim Einschlagen einer Fensterscheibe zugezogen.

Die Polizisten waren nach der Verfrachtung des Mannes in einen Krankenwagen nicht nur über und über mit Blut besudelt und am Ende ihrer Kräfte, sie waren auch die ganze Zeit über von dem Mann beleidigt worden. Eine weitere starke psychische Belastung entstand dadurch, dass der Randalierer laut herausschrie, dass er mit ansteckender Hepatitis C infiziert sei. Erst nach Monaten und vielen Tests war klar, dass sich die Polizisten nicht angesteckt hatten.

Der Angeklagte erinnert sich kaum an den Abend im Großen Karl. Nach drei Monaten Alkoholabstinenz hatte er aus Ärger über seine Lebensgefährtin innerhalb von zehn Minuten eine Flasche Korn gelehrt, sagt der gelernte Einzelhandelskaufmann, der seit Jahren gegen seine Drogen- und Alkoholsucht kämpft. Es werde wohl alles so gewesen sein, und es tue ihm sehr leid, betont der Angeklagte. Eine Gutachterin errechnet einen Blutalkoholwert zur Tatzeit von etwa zwei Promille, zumindest vermindert schuldfähig war der Angeklagte demnach.

Seit drei Jahren arbeitet der Angeklagte nicht mehr, hat aber mithilfe eines Methadonprogramms die Drogensucht überwunden und seinen Alkoholkonsum von drei Flaschen Schnaps täglich auf sechs Bier heruntergeschraubt. Der Angeklagte hat vor allem wegen seiner Drogensucht einige Vorstrafen angesammelt, kommt aber mit einer Geldstrafe von 600 Euro davon, die er ersatzweise abarbeiten darf.