Doch der Fahrer wird aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Bad Segeberg. Hat der Lkw-Fahrer Stefan A., 34, aus Nahe mit seinem Tanklastwagen beim Rangieren auf der Hofeinfahrt einer Landwirtsfamilie in Neuengörs die Hofeinfahrt demoliert und anschließend Fahrerflucht begangen? Die Landwirtsfamilie ist davon überzeugt, und auch die Ermittlungsbehörden kamen zu diesem Ergebnis.

Es war im Februar vergangenen Jahres, als der Großvater der Familie - von dem Geräusch eines Lastwagens aufmerksam geworden aus seinem Wohnzimmerfenster sah und den Tanklastzug auf dem Hof entdeckte. Der Fahrer stand telefonierend neben dem Fahrzeug und fuhr kurze Zeit später davon. Dann bemerkte der 78-jährige Klaus S. den Schaden an seiner Ausfahrt. Ein Grundstückspfeiler war umgekippt und die angrenzende Mauer beschädigt.

Kurzerhand fuhr der pensionierte Landwirt dem Tanklastwagen hinterher und stellte den Fahrer im Nachbarort zur Rede. Stefan A. wusste angeblich von nichts, hatte keinerlei Kollision an der Grundstücksauffahrt bemerkt.

Auch im Prozess vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg will der Kraftfahrer den Vorwurf der Fahrerflucht nicht auf sich sitzen lassen. Er habe Heizöl liefern wollen, sich aber in der Hausnummer geirrt und deshalb auf dem Grundstück gewendet. Dabei sei er nirgends angestoßen - das hätte er sicherlich bemerkt.

Richterin Sabine Roggendorf macht den Angeklagten auf Schäden und Kratzspuren an dem Lkw aufmerksam. Die seien schon vorher da gewesen, behauptet der Fahrer. Ein Wohnmobil sei einige Tage zuvor beim Ausparken gegen seinen Lkw gefahren. Der Chef der Heizölfirma bestätigt diese Aussage. Der Sohn der Landwirtsfamilie, Jörn S., 49, ist sich dagegen sicher, dass der Pfeiler noch stand und die Mauer heil war, als er um 11 Uhr das Grundstück verließ. Eine Stunde später lag der Pfeiler am Boden.

Die Richterin fasst zusammen: Innerhalb eines kurzen Zeitraumes, in dem außer dem Lkw keine größeren Fahrzeuge auf dem Hof waren, entstand der Schaden, was dafür spreche, dass der Angeklagte Verursacher des Schadens sei, auch wenn er es vielleicht nicht bemerkt habe. Andererseits passen die Kratzspuren an dem Lkw nicht zu dem Schaden. Merkwürdig sei auch, dass der Großvater den Knall, den es gegeben haben muss, nicht gehört habe.

Es gebe insgesamt zu viele Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten, so die Richterin, die den Kraftfahrer aus Mangel an Beweisen freispricht. Die Familie bleibt nun auf den Kosten für die Behebung des Schadens von 1400 Euro sitzen.