Sülfelder kam wegen Mordverdachts in Haft. Nebenklage legt Revision ein

Sülfeld/Kiel. Der vom Vorwurf des Mordes an seinem Sohn freigesprochene ehemalige Schweinemäster Hans-Martin V. aus Sülfeld will eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft. Der 63 Jahre alte Mann legte gegen die Entscheidung des Landgerichts Kiel, ihm die Entschädigung zu verweigern, Beschwerde beim Oberlandesgericht in Schleswig ein. Das bestätigte am Mittwoch der Sprecher des Landgerichts, Sebastian Brommann.

Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts hatte den 63-Jährigen in der vergangenen Woche aus Mangel an Beweisen und nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen. Die Richter lehnten aber eine Entschädigung für die Haftzeit ab, weil der Vater "durch sein Verhalten eine Strafverfolgung geradezu provoziert" habe. Der Mann hatte vor Gericht gestanden, die Leiche seines 27 Jahre alten Sohnes Henning V. auf seinem Bauernhof in Sülfeld zerstückelt und in eine Jauchegrube geworfen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte Hans-Martin V. vorgeworfen, am 17. Juni 2012 auf seinem Bauernhof dem Sohn einen Böller in den Mund gesteckt und angezündet zu haben. Danach habe er die Leiche zerstückelt und in die Jauchegrube geworfen. Nach Darstellung des Vaters war der Tod des Sohnes ein Unfall. Der betrunkene 27-Jährige habe sich den Feuerwerkskörper selbst in den Mund gesteckt und angezündet, um ihn nach einem Streit zu provozieren. Die Leiche habe er entsorgt, um seiner Tochter den Anblick zu ersparen.

Der Fall wird auch den Bundesgerichtshof beschäftigen, da die Nebenklägerin, die Ehefrau des Schweinemästers und Mutter des toten Sohnes, Revision gegen das Urteil einreichte. Die Kieler Staatsanwaltschaft verzichtete dagegen darauf, da sie keine Aussichten auf Erfolg sah.