Auf einem Feuerwehrfest verprügelte der Angeklagte sein Opfer

Nahe/Bad Segeberg. Marco E., 23, und Ole P., 19, kennen sich eigentlich nur vom Sehen und trotzdem steigerten sie sich in einen immer stärkeren gegenseitigen Hass hinein, der sich schließlich auf einem Feuerwehrfest in ihrem Heimatdorf Nahe entlud. Marco E. schlug seinen Rivalen brutal zusammen - eine Tat, die jetzt ein gerichtliches Nachspiel vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg hatte.

Grund der Feindschaft war eine Frau, zu der die jungen Männer heute allerdings beide keinen Kontakt mehr haben. Diese Frau, die im Frühjahr des vergangenen Jahres die Freundin von Ole P. war, offenbarte ihm, dass sie ihn mit Marco E. betrogen habe. Ole P. beendete tief enttäuscht die Beziehung und schrieb, wie er vor Gericht zugibt, an den Angeklagten eine SMS mit der Drohung, ihn umzubringen. Es war dann aber der Angeklagte Marco E., der auf brutale Art handgreiflich wurde und deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurde.

Als Grund nennt der Angeklagte, dass ihn das Gerede über sein angebliches Verhältnis mit P.'s Freundin genervt habe. Er habe nur ab und zu mit der "jungen Dame" etwas unternommen, mehr nicht. Da er seit 2008 eine feste Freundin habe, ärgerten ihn die Gerüchte - sogar von seinen Eltern sei er darauf angesprochen worden, sagt der Kaufmann.

Bei dem Feuerwehrfest traf der Angeklagte, nachdem er bereits einige Biere und Jägermeister getrunken hatte, am Bierstand auf Ole P. und stellte ihn zur Rede. Zu einem Gespräch kam es dann aber doch nicht, weil der Angeklagte gleich nach dem ersten Satz seine Faust auf Ole P.'s Nase krachen ließ. Der 19-Jährige ging mit gebrochener Nase zu Boden und musste weitere Faustschlägen auf den Hinterkopf einstecken, bis andere Besucher des Feuerwehrfestes den Angeklagten von seinem Opfer wegzogen. Noch heute leidet P. trotz einer Nasen-OP und vieler Arztbesuche an den Folgen dieses Angriffs. Unter anderem hat er Schlafstörungen, weil er nur schlecht durch die Nase atmen kann.

Der Angeklagte entschuldigt sich, er habe P. nicht so verletzen wollen, sei eigentlich nicht brutal und weiß, dass man das Ganze hätte verbal klären müssen, erklärt er kleinlaut. Alle Beteiligten sind sich einig, dass P. ein Schmerzensgeld erhält; und so schlägt Richterin Sabine Roggendorf vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Der Angeklagte muss innerhalb von sechs Monaten 2000 Euro an sein Opfer zahlen, dann wird das Strafverfahren endgültig eingestellt. Der Anwalt von Ole P. kündigt weitere erhebliche zivilrechtliche Schadensersatzforderungen an, die auf den Angeklagten zukommen werden, denn die Behandlung seines Mandanten sei noch lange nicht abgeschlossen.