Norderstedt. Die Kommunalpolitiker in Norderstedt haben quasi vorausschauend vorweggenommen, was das Land jetzt auch ganz offiziell zulässt: Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote darf Spenden für die Stadt bis zu einer Höhe von 25.000 Euro annehmen, ohne sich dafür das Jawort der Stadtvertreter holen zu müssen. Diesen Beschluss haben die Stadtvertreter im Dezember gefasst.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hatte den Paragrafen 76 der Gemeindeordnung korrigiert, nachdem die ursprüngliche Regelung bei Kommunalpolitikern und Bürgermeistern für Unverständnis und Ärger gesorgt hatte. Im April 2012 trat der umstrittene Paragraf 76 in Kraft, er legte erstmals fest, wie die Verwaltung mit Geschenken umzugehen hat. Danach durfte der Bürgermeister Spenden nur akzeptieren, wenn zuvor die Politiker öffentlich zugestimmt hatten. Zudem mussten sämtliche Spender namentlich genannt werden. Mit der Regelung wollte die Landesregierung Vorteilsannahme verhindern.

In der Praxis entpuppte sich der Paragraf aber als Bürokratiemonster. Selbst für Kleinstspenden für Vereins- oder Feuerwehrbälle mussten die Gemeindevertreter zusammenkommen, weshalb die Regelung auch als "Kuchenparagraf" verspottet wurde. Nachdem die Bürgermeister beim Innenminister dagegen protestiert hatten, liegt die genehmigungspflichtige Finanzgrenze jetzt bei 50 Euro.

Und, aus Norderstedter Sicht noch wichtiger: Die Stadt- und Gemeindevertreter können frei bestimmen, bis zu welcher Höhe der Verwaltungschef Spenden annehmen darf. Von dieser Chance haben die Norderstedter Politiker gleich Gebrauch gemacht.