Angeklagter aus Seedorf entwendete Schlüssel fürs Motorrad

Bad Segeberg. Ronny H. aus Seedorf wirkt vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg wie ein netter freundlicher Mensch. Welcher Teufel den 30-Jährigen in einer Nacht Ende April dieses Jahres ritt, kann er selbst nicht sagen.

Fakt ist, dass der Maurergehilfe nach dem Genuss von etwa neun Bieren die Idee hatte, auf dem Kawasaki-Motorrad eines Bekannten eine Runde drehen zu wollen.

Um sich den Schlüssel zu beschaffen, stieg der Angeklagte kurzerhand in das Haus des Bekannten ein, da er wusste, dass der Mann meistens nicht zu Hause ist. Der Angeklagte erschien dann bei seinem Trinkkumpan und verkündete, dass er jetzt eine Spritztour unternehmen werde. Der Freund berichtet vor Gericht davon, dass er mit der Polizei gedroht habe. Als er kurz danach durch das Fenster seiner Wohnung den Angeklagten das Motorrad auf die Straße schieben sah, rief er tatsächlich die Polizei, denn sein Freund, der nicht einmal einen Führerschein besitzt, war aus seinem Sichtfeld verschwunden, also mutmaßlich davongebraust.

Verschwunden war der Angeklagte aber nicht auf dem Motorrad, denn das sprang einfach nicht an. Wie sich herausstellte, war die Batterie der Maschine leer.

Dass das Fahrzeug nicht ansprang, sei ein Glück, findet Amtsrichterin Sabine Roggendorf. "Nicht auszudenken, wenn Sie auf der Straße gelandet wären", stellt sie fest. Außerdem hat der Angeklagte Glück, dass die Staatsanwaltschaft nur eine Anklage wegen Hausfriedensbruchs und nicht wegen Einbruchs erhob, "denn dann wären wir bei einer Mindeststrafe von sechs Monaten", betont die Richterin.

30-jähriger Seedorfer muss 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten

Der Bekannte, bei dem der Angeklagte einbrach, fehlt unentschuldigt beim Termin, was wohl ein Beleg dafür ist, dass sein Interesse an einer Bestrafung des Angeklagten gering ist. Eigentlich schwebte der Richterin eine Aussprache zwischen beiden Männern vor. Anzurechnen sei dem Angeklagten, der eine Vorstrafe wegen Haschischbesitzes in seinem Register hat, dass er sich um seine beiden Kinder kümmere und von seinem kärglichen Lohn Unterhalt zahle, so die Richterin.

Das Verfahren wird eingestellt, der Angeklagte muss aber 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.