Prozess gegen Betrügerin wird ausgesetzt. Ein Gutachter soll Schuldfähigkeit der 35-Jährigen klären

Bad Segeberg. Sie kann es einfach nicht lassen: Immer wieder bestellt Mandy R., 35, aus Ahrensbök im Internet teure Markenklamotten - und das offensichtlich, ohne die Absicht zu haben, die gelieferten Waren zu bezahlen.

Richterin Sabine Roggendorf vom Segeberger Amtsgericht bezeichnet das Vorstrafenregister der Angeklagten als "wenig schmeichelhaft". Zwölf Eintragungen haben sich in den letzten Jahren angesammelt, die meisten sind auf Verurteilungen wegen ähnlich gelagerter Betrügereien zurückzuführen.

Nach anfänglich verhängten Geldstrafen kassierte die Mutter eines Sohnes schließlich Freiheitsstrafen und musste 2008/2009 fast zwei Jahre im Gefängnis verbringen. Schon drei Monate nach ihrer Entlassung aus der Haft legte die Angeklagte wieder los mit ihren Internet-Bestellungen.

In diesem Verfahren geht es um Kleidung im Wert von rund 1700 Euro, die die Angeklagte unter Angabe falscher Daten bestellte. Es werde einem aber auch zu leicht gemacht, meint der Verteidiger - eine Ausrede, die die Richterin nicht gelten lassen will.

Auf Nachfragen erzählt die Angeklagte weinend vom größten Problem, das ihr Leben überschattet: Es ist ihr jetzt zehnjähriger Sohn, der schon im Grundschulalter als "nicht beschulbar" gilt, weil er aggressiv ist, Mitschüler schlägt, keine Autorität anerkennt und sogar schon Lehrer bedrohte.

Die Angeklagte hat den Verdacht, dass ihr seit Längerem in psychologischer Behandlung befindlicher Sohn vom Großvater missbraucht wurde.

Der Bewährungshelfer sieht noch einen anderen Grund für die Verstörtheit des Jungen. Die Angeklagte brachte nämlich, als sie im Jahr 2008 ihre Gefängnisstrafe antreten musste, das Kind ohne jede Erklärung zu den Großeltern und verschwand einfach. Eine Tatsache, die dem Jungen nachvollziehbar einen Knacks versetzt hat.

Die Richterin spricht an, dass die Angeklagte möglicherweise selbst psychologische Hilfe brauche. Gleichzeitig weist sie daraufhin, dass man auch billigere Kleidung kaufen könne und es angebracht sei, gewisse Ansprüche herunter zu fahren. Die Angeklagte handelte nicht aus wirtschaftlicher Not, da ihr Mann als Berufssoldat nicht schlecht verdient. Der Bewährungshelfer bricht für seinen Schützling eine Lanze: Es habe eine Entwicklung stattgefunden, die Angeklagte überlege jetzt genauer, was sie sich leisten könne. Es gibt zudem mehrere Ratenzahlungsvereinbarungen mit den betrogenen Firmen, bei denen die Angeklagte die Kaufpreise abstottert. Trotz allem steht für die Richterin fest, dass nach dieser Vorgeschichte mit drei offenen Bewährungen eigentlich eine Freiheitsstrafe fällig ist. Große Skrupel hat die Juristin jedoch im Hinblick auf den Sohn der Angeklagten und außerdem Zweifel an der vollen Schuldfähigkeit der Angeklagten.

Deshalb wird die Verhandlung ausgesetzt. Ein Gutachter soll nun zunächst die Frage der Schuldfähigkeit der Angeklagten klären.