Norderstedterin muss eine Geldstrafe von 400 Euro zahlen

Norderstedt. Janine K., 22, aus Norderstedt freute sich, als Mitte Februar dieses Jahres zwei Freunde mit einer Kiste Bier zu Besuch kamen. Dass das Bier gestohlen war, störte die junge Frau wenig. Die Freude währte jedoch nicht lange, denn kurze Zeit später standen zwei Polizeibeamte vor der Tür. Der Diebstahl bei Famila war beobachtet worden, und die Spur führte zur Wohnung von Janine K., die sich zunächst kooperativ verhielt und ihren Ausweis zeigte. Die Stimmung schlug um, als die Beamten die Wohnung betreten wollten. Wie sich wenig später herausstellte, waren ihre Freunde gerade dabei, das Diebesgut im Eiltempo auf den Balkon der Wohnung zu bringen.

Die 22-jährige Angeklagte schlug wild um sich und trat nach den Polizisten

Es sei nur wegen ihres Schäferhund-Ridgeback-Mischlings gewesen, weshalb sie den Polizisten den Weg verstellt habe, erzählt die junge Frau vor dem Amtsgericht in Norderstedt. Der Hund reagiere misstrauisch auf Fremde, und das könne gefährlich werden.

Die Angeklagte habe wild um sich geschlagen und getreten, berichtet einer der als Zeugen geladenen Polizisten. Er habe sich gezwungen gesehen, Janine K. Handschellen anzulegen. Etwas halbherzig nuschelt die Angeklagte eine Entschuldigung in Richtung des Beamten.

Gefesselt beruhigte sich die Angeklagte kurzzeitig, um auf dem Revier wieder völlig auszurasten, auf den Tisch zu schlagen und die Beamten wüst zu beleidigen. Dieses Verhalten der jungen Frau kam den Beamten verdächtig vor. Ein Alkohol- und Drogentest ergab dann, dass Janine K. 1,3 Promille Alkohol im Blut und Cannabis konsumiert hatte.

Das nehme sie jetzt nur noch selten, behauptet die Angeklagte, die eine längere Liste von Diebstahlstaten in ihrem Vorstrafenregister angesammelt hat, bisher keine Ausbildung beendete und nach einigen Maßnahmen des Jobcenters jetzt von Hartz IV lebt.

Freunde zu schützen, sei ja ehrenwert, aber wenn diese eine Straftat begangen hätten, sei das Strafvereitelung, belehrt Richterin Katrin Thron die Angeklagte.

Die nach eigenen Angaben von 300 Euro im Monat lebende Norderstedterin bekommt eine Geldstrafe von 400 Euro aufgebrummt, die sie in 25-Euro-Raten abstottern darf. Außerdem muss sie die Prozesskosten tragen.