Mit gestohlenen Nummernschildern am Wagen ging ein 57-Jähriger in Norderstedt tanken

Norderstedt. Alexander S., 57, holte seine Frau manchmal von der Arbeit ab. Sie arbeitete bei einem Autohaus in Norderstedt als Putzfrau. Doch er holte nicht nur sie ab, sondern auch in drei Fällen die Nummernschilder von abgemeldeten Autos.

Die montierte sich der Norderstedter an seinen Wagen und fuhr in der Zeit von August 2010 bis Februar 2011 dreimal zu verschiedenen Tankstellen in Norderstedt, wo er tankte und ohne zu bezahlen davon fuhr.

Außerdem war Alexander S. bei seinen Benzin-Diebstahlfahrten noch nicht mal im Besitz eines Führerscheins. Den hatte er bereits 2009 wegen einer Trunkenheitsfahrt verloren. Anschließend wurde die Sperre wegen einer weiteren Trunkenheitsfahrt und einer Verkehrsgefährdung zweimal verlängert und besteht bis heute.

Vor dem Amtsgericht in Norderstedt tischt der Angeklagte bizarre Geschichten zu seiner Rechtfertigung auf: In gebrochenem Deutsch erzählt der Russland-Deutsche davon, dass er sein Handy an einer der Tankstellen habe aufladen wollen. Das habe nicht geklappt, denn das Guthaben sei nicht auf das Handy gelangt, also habe er umsonst getankt und das ihm zustehende Geld auf diesem Wege verrechnet.

Ein anderes Mal habe er bezahlen wollen, dann aber sein Portemonnaie im Kassenhäuschen vergessen und als er später nachgefragt habe, sei die Geldbörse verschwunden gewesen. 500 Euro hätten sich darin befunden, für den Kauf eines Fernsehers, beklagt sich der Angeklagte.

Auf die Frage von Amtsrichterin Katrin Thron, wieso er dann an verschiedenen Tankstellen getankt habe, wo er doch die 500 Euro verrechnen wollte, weiß der Angeklagte keine Antwort. Im Übrigen versucht er die Anwesenden davon zu überzeugen, dass bei allen Fahrten ein Freund gefahren sei. Die Nummernschilder will er an einem Müllcontainer gefunden haben. Letzteres wird durch die Aussage des ermittelnden Polizisten widerlegt, der angibt, die Schilder seien sogar noch am Wagen auf dem Hof des Autohauses montiert gewesen.

Die hanebüchenen Geschichten seines Mandanten scheinen sogar dem Verteidiger peinlich zu sein. Er spricht davon, dass ja im Kern ein Geständnis vorliege. Die Richterin bezieht die letzte Verurteilung des Angeklagten zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe mit in ihr jetziges Urteil ein und verurteilt den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, die sie zur Bewährung aussetzt. Seinen Führerschein ist der Angeklagte für ein weiteres Jahr los. Zusätzlich muss er 500 Euro an die Kinderkrebsstation in Hamburg zahlen.