Angeklagter wird zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt

Kreis Segeberg. Kennengelernt hatten sich Torben B., 36, aus Bad Bramstedt und seine Freundin Virginia R., 24, aus Henstedt-Ulzburg über das Internet, doch die anfangs romantische Beziehung endete nach einigen Wochen im April dieses Jahres mit brutalen Handgreiflichkeiten, bei denen die zierliche junge Frau gegenüber dem groß gewachsenen kräftigen B. naturgemäß den Kürzeren zog.

Virginia R. erstattete Anzeige, da sie ihr damaliger Freund nach ihrer Aussage gewürgt, mit der flachen Hand auf den Kopf geschlagen und als sie auf dem Boden lag, mehrmals gegen das Becken getreten haben soll.

Vor dem Amtsgericht in Norderstedt gibt es ein Wiedersehen, bei dem sich beide ehemaligen Partner gegenseitig vorwerfen, provozierend und aggressiv zu sein. Der Angeklagte behauptet, die Freundin, die ihm den Weg verstellt habe, da sie mit ihm diskutieren wollte, nur etwas roh zur Seite geschleudert zu haben.

Sie sei es gewesen, die ausgeflippt sei und auf ihn eingetrommelt habe. Die bei seiner Freundin ärztlich festgestellten Hämatome und Würgemale seien nach Meinung des Angeklagten anders entstanden, R. stoße sich oft und tobe manchmal wild mit ihrem Hund.

Virginia R. betritt den Gerichtssaal im letzten Moment, wirkt verängstigt und weint zeitweise bei ihrer Aussage. Ihr Hund sei ein kleiner Jack-Russel-Terrier, der sie ganz sicher nicht verletzt habe, so die junge Frau. Der Streit an jenem Abend habe sich darum gedreht, dass sie darauf bestanden habe, dass der Angeklagte dusche, bevor er sich zu ihr ins Bett lege. Das sei ein Grundsatzproblem gewesen, das sie unbedingt habe klären wollen, wozu der Angeklagte abends um 23 Uhr keine Lust gehabt habe. Nach der Auseinandersetzung habe sie noch drei Wochen unter Kopf- und Rückenschmerzen gelitten, erzählt die Inhaberin eines Geschenkartikelladens, die die Beziehung daraufhin beendete.

Bei der Polizei legte sie eine vom Angeklagten in der Tatnacht geschriebenen SMS vor, in der es heißt: "Nie hat mich jemand so rasend gemacht wie du, das war's." Das beweise doch gar nichts, meint der Angeklagte.

Richter Jan Buchert sieht das anders: Das Verhalten der Zeugin zeige, wie geschockt sie noch immer sei, was keinesfalls gespielt wirke.

Die festgestellten Verletzungen legten nach Meinung des Richters außerdem ein objektives Zeugnis von den Brutalitäten des Angeklagten ab.

Der halbtags als Maler arbeitende Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. "Wenn sie das nächst Mal wütend werden, überlegen sie sich gut wie sie reagieren", rät der Richter ihm abschließend. Der Angeklagte kündigt die Einlegung von Rechtsmitteln an.