Die Amtsrichterin verurteilte den 33-jährigen Mann zu acht Monaten und drei Wochen auf Bewährung - 1800 Euro und Schadensersatz.

Kreis Segeberg. Die in der Anklage vor dem Segeberger Amtsgericht verlesene Tat hört sich nach einem ganz normalen Einbruch an: Der Angeklagte Björn S. aus Pinneberg stieg im November 2011 durch ein Fenster in ein Haus in Leezen ein, stahl dort Geld und drei EC-Karten nebst dazugehörigen PIN-Nummern. Einen Tag danach hob der 33-Jährige bei der Sparkasse in Leezen mehrfach Geld ab und erbeutete insgesamt 3660 Euro.

Es war aber nicht irgendein Haus, in das der Angeklagte einbrach, sondern das Haus seines ehemaligen Chefs, in dem er sich bestens auskannte. Vor Gericht erzählt der junge Mann, dass er jahrelang für seinen Chef als Fliesenleger "geschuftet" habe, auf 400-Euro-Basis. Der Chef habe ihm eine Festanstellung versprochen und ihn immer wieder hingehalten. Als sein Arbeitgeber mit dem Ausweis des Angeklagten Schrott verkaufte, erschien bei dem die Steuerfahndung. Der Angeklagte nahm die Verkäufe auf sich - und musste Tausende von Euro an das Arbeitsamt zurückzahlen.

Der Chef dankte seinem treuen Mitarbeiter das nicht: Ende November warf er Björn S. raus, sagt der enttäuschte Ex-Mitarbeiter. An dem Abend im November habe er den Chef zur Rede stellen wollen. Doch der war nicht zu Hause. Da beschloss S., dessen Haus zu verwüsten, um ihm Angst zu machen. Reichlich Alkohol habe er vorher getrunken und im Arbeitszimmer mit seiner Aktion beginnen wollen, als ihm beim Aufreißen einer Schublade die EC-Karten entgegen gefallen seien, sagt der Pinneberger.

Das Geld habe er "verfeiert" und teilweise für ein Bier einen 50-Euro-Schein gegeben, weil er die Beute los sein wollte. Woran der Dieb nicht gedacht hat, ist, dass er beim Geldabheben gefilmt wurde. Richterin Sabine Roggendorf hält Fotos hoch, auf denen der Angeklagte eindeutig zu erkennen ist.

Noch einer zweiten Anklage muss sich der bisher nicht vorbestrafte Mann stellen: Bei einer Polizeiaktion im Juli dieses Jahres leistete er - auch stark angetrunken - Widerstand. Auch diese Tat räumt er ein. Der Vermieter seiner damaligen Segeberger Wohnung hatte sich wiederholt über den Lärm geärgert, den sein Mieter verursachte. In jener Nacht im Juli musste die Polizei nach Anrufen des Vermieters zweimal anrücken, weil der Angeklagte bei lauter Musik mit seinem Neffen dessen Geburtstag feierte. Der Beamte beschreibt die Szene so: Als der Vermieter erschien, regte sich der Angeklagte dermaßen auf, dass er nicht nur "verbal entgleiste", sondern sich auch noch mit den Polizisten handgreiflich auseinandersetzte, wobei ein Diensthemd zerriss. Die Beamten mussten den aufgebrachten Mann mit Gewalt zur Wache mitnehmen, wo er in einer Gewahrsamszelle stundenlang gegen die Tür trat, die Kamera bespuckte und laut wegen dieser in seinen Augen ungerechtfertigten Freiheitsberaubung schrie.

Obwohl der Angeklagte sich auf dem Gerichtsflur bei dem Polizisten entschuldigte, ruft er während der Aussage des Beamten ständig dazwischen und bezichtigt ihn der Lüge. Die Richterin ermahnt ihn energisch, er solle den guten Eindruck, den er in der Verhandlung gemacht habe, nicht zerstören.

Dieses Verhalten unterstreicht nach Ansicht der Richterin, dass Björn S. die Schuld immer bei den anderen suche und trotz des Geständnisses eigentlich uneinsichtig sei. Der zurzeit von Hartz IV lebende Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und drei Wochen auf Bewährung verurteilt - mit der Auflage als teilweise Schadensgutmachung zunächst 1800 Euro in 50-Euro-Raten an das Einbruchsopfer zu zahlen.