Norderstedt. Jugendliche sollen auch dann eine Ausbildung absolvieren können, wenn die Vergütung nicht für den Lebensunterhalt reicht. Die Agentur für Arbeit Elmshorn zahlt deshalb unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsausbildungsbeihilfe, die aktuell 614 Azubis in den Kreisen Pinneberg und Segeberg bekommen.

Voraussetzung ist, dass der Azubi nicht bei den Eltern wohnt und seinen Lebensunterhalt mit der Ausbildungsvergütung nicht finanzieren kann. Bei der Berechnung werden Einkommen der Eltern und bei verheirateten Azubis auch das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt. Jugendliche in schulischen Ausbildungen können Unterstützung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bei den Ämtern für Ausbildungsförderung beantragen.

Unter www.babrechner.arbeitsagentur.de kann jeder selbst sofort ermitteln, ob er mit finanzieller Hilfe rechnen kann. Anträge können telefonisch unter 01801/55 51 11 oder persönlich in den Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit gestellt werden.