Die Geh- und Radwege müssen bei Glatteis auf einer Breite von 1,50 Metern mit Sand, Kies oder Schlacke bestreut werden. Nach 20 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 7 Uhr des folgenden Tages, in der Zeit von 7 bis 20 Uhr entstehendes Glatteis so oft wie erforderlich zu beseitigen; dies gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.

Schnee ist zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu entfernen; nach 20 Uhr gefallener Schnee am folgenden Tag bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Schnee und Eis sind auf den an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo dies nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden.

Von anliegenden Grundstücken darf der Schnee nicht auf die Straße geschafft werden. An Bushaltestellen müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden.

Salz darf nur bei Eisregen oder auf gefährlichen Stellen, also Treppen, Rampen, Brücken, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken, gestreut werden.

Manche Menschen sind auf Hilfe angewiesen. Jeder sollte daher im Rahmen seiner Möglichkeiten überlegen, ob er nicht für seinen Nachbarn den Winterdienst übernehmen kann. Wer selbst nicht in der Lage ist, kann auch mit Fachfirmen Verträge schließen.