Norderstedt . Als Tobias P., 24, im Oktober des vergangenen Jahres ein Polizeiauto auf der Hamburger Straße in Henstedt-Ulzburg sah, gab er in seinem BMW ordentlich Gas und wollte sich aus dem Staub machen. Doch die Ordnungshüter konnten ihm bis zur Garageneinfahrt seines Hauses folgen.

Seinen Fluchtversuch erklärte der junge Mann damit, dass er am Tag zuvor gekifft hatte. Die Beamten stellten einen starken Marihuanageruch im Fahrzeug des 24-Jährigen fest und nahmen das Innere des Wagens genauer unter die Lupe. In einem Rucksack fanden sie 45 Gramm Marihuana, mehrere Ecstasypillen, eine Feinwaage, Geldscheine, leere Plastiktüten und eine Liste mit Namen. Alles deutete auf Rauschgifthandel hin - eine entsprechende Anklage folgte.

Im Prozess vor dem Amtsgericht in Norderstedt schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Auch bei der Polizei hatte er lediglich zugegeben, dass ihm der Rucksack gehöre, nicht jedoch der Inhalt. Die Polizeibeamten berichten vor dem Amtsgericht, dass bei der Verfolgungsjagd durch die Großgemeinde zwei weitere Personen in dem Wagen gesessen hatten, die ständig "mit albernen Bemerkungen genervt" hätten.

Der Verteidiger des Angeklagten legt ein Berichtsheft aus der Lehrzeit des Angeklagten vor. Die Schrift des Kunststofftechnikers stimme nicht mit der Schrift auf der Namensliste überein, sagt er.

Der Besitz der Drogen stehe fest, resümiert schließlich Amtsrichter Jan Buchert, den Handel damit könne man aber nur durch eine umfangreiche Beweisaufnahme und der Vernehmung einiger Zeugen feststellen. So einigen sich die Verfahrensbeteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens mit der Auflage, dass der Angeklagte eine Geldbuße von 1200 Euro zahlt.