Verbraucherinsolvenz: Wer aus der Schuldenfalle herauskommen möchte, kann seit 1999 Privatinsolvenz beantragen. Sie ermöglicht die Restschuldbefreiung. Die Verbraucher müssen über sechs Jahre so viele Schulden wie möglich abzahlen. Danach werden die Restschulden gestrichen. Geplant ist eine Verkürzung des Verfahrens.

Vergleich: Zuvor muss der Schuldner eine Einigung mit seinen Gläubigern versuchen. Nur wenn die scheitert, was meist der Fall ist, kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Magere Jahre: Innerhalb der sechs Jahre muss alles getan werden, um zumindest einen Teil der Schulden zu tilgen. Dazu muss der Schuldner all seine Einkünfte einsetzen, die 1029,99 Euro im Monat übersteigen. Wenn der Schuldner Unterhaltspflichten hat, steigt die Grenze an. Zuvor hat bereits ein Treuhänder die Verfügungsgewalt über das Vermögen des Schuldners erhalten, um es zu verwerten.